Am 1. Juli 2023 wurden die Mautgebühren auf den vom Generaldirektion der Nationalstraßen und Autobahnen verwalteten Autobahnabschnitten, d. h. der A2 (Konin-Styków) und der A4 (Wrocław-Sośnica), für leichte Fahrzeuge, d. h. Pkw, Motorräder und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Höchstgewicht von 3,5 Tonnen, abgeschafft.
zGG – zulässiges Gesamtgewicht
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