Europäischer elektronischer Mautdienst (EETS)
Was ermöglicht der EETS
Der EETS ermöglicht die Mautentrichtung auf mautpflichtigen Straßenabschnitten in Gebieten mit elektronischen Mautsystemen, in denen der EETS-Dienst verfügbar ist
- auf der Grundlage eines Vertrags mit einem EETS-Anbieter,
- mit einer Bordeinheit, die vom EETS-Anbieter bereitgestellt wird,
- über ein Benutzerkonto im System des EETS-Anbieters.
EETS-Gebühren = e-TOLL-Gebühren
- der Betrag der elektronischen Maut im EETS mit dem Betrag der elektronischen Maut übereinstimmt, der vom Leiter der er Nationalen Steuerverwaltung in e-TOLL erhoben wird
- die Folgen der Nichtbezahlung der elektronischen Gebühr im Rahmen des EETS-Systems sind dieselben wie bei einer Gebühr im Rahmen des e-TOLL-Systems.
Hauptziele des EETS
- Vereinfachung der Zahlung von Mautgebühren innerhalb Europas,
- Erhöhung der Sicherheit bei Fahrten auf mautpflichtigen Straßen durch Verringerung der Zahl der im Fahrzeug installierten Geräte.
Aktive EETS-Anbieter auf dem Mautgebiet des Leiters der KAS
Der EETS wird von Telepass S.p.A. (ab 17. Oktober 2022) und von Toll4Europe GmbH (ab 1. August 2024) bereitgestellt.
Der EETS-Dienst eines bestimmten EETS-Anbieters deckt nur die Gebiete ab, in denen er erfolgreich zugelassen wurde. Weitere Informationen über die Dienstleistungen der EETS-Anbieter finden Sie auf deren Websites.
Sie möchten den EETS-Dienst nutzen
Beachten Sie die Informationen auf der Website des EETS-Anbieters unter:
• Telepass S.p.A www.telepass.com/en/truck
• Toll4Europe GmbH www.toll4europe.eu/de/
Rechtsgrundlagen
Wenn Sie die Rechtstexte im Zusammenhang mit dem EETS einsehen möchten, gehen Sie bitte auf die Registerkarte Rechtsgrundlagen.