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Rechtsgrundlagen

Rechtliche Bedingungen UE - Richtlinien

Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge

Sie ersetzt die frühere Richtlinie 93/89/EWG, die 1995 vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben wurde. Sie harmonisiert die Bedingungen, unter denen die nationalen Behörden Steuern, Mautgebühren und Benutzungsgebühren für den Güterkraftverkehr erheben können. Darüber hinaus wird auf Mechanismen zur Zuweisung von Einnahmen hingewiesen, die die Zweckbindung zusätzlicher Einnahmen für Investitionen zur Erreichung nachhaltiger Verkehrsziele unterstützen, z. B. für neue Technologien in der Fahrzeugkonstruktion oder Infrastruktur. Der Link führt Sie zum Text der konsolidierten Richtlinie mit Stand vom 24. März 2022 und dient zu Informationszwecken. Direkten Zugang zu den einzelnen Rechtsakten zur Änderung der Richtlinie erhalten Sie über die Links in diesem Dokument.

Richtlinie (EU) 2019/520 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Nichtzahlung von Mautgebühren innerhalb der Union

Die Richtlinie legt die notwendigen Bedingungen fest, um:
(a) die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme im gesamten Straßennetz der Union zu gewährleisten, einschließlich Stadt- und Überlandautobahnen, Haupt- und Nebenstraßen sowie verschiedene Einrichtungen wie Tunnel oder Brücken und Fähren;
(b) Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Fahrzeugregistrierungsdaten für Fahrzeuge und Fahrzeugeigentümer oder -halter, die von der Nichtentrichtung von Mautgebühren jeglicher Art in der Union betroffen sind.
Der Link führt Sie zum konsolidierten Text der Richtlinie mit Stand vom 24. März 2022 und dient nur zu Informationszwecken. Direkten Zugang zu den einzelnen Rechtsakten zur Änderung der Richtlinie erhalten Sie über die Links in dem Dokument.

Rechtliche Bedingungen UE - Verordnungen

Durchführungsverordnung (EU) 2020/204 der Kommission vom 28. November 2019 über die detaillierten Verpflichtungen der Anbieter des europäischen elektronischen Mautdienstes, den Mindestinhalt der Informationen über das Gebiet des europäischen elektronischen Mautdienstes, elektronische Schnittstellen, Anforderungen an Interoperabilitätskomponenten und zur Aufhebung der Entscheidung 2009/750/EG

Die Verordnung vervollständigt den Rechtsrahmen zur Gewährleistung der Interoperabilität elektronischer Mautsysteme. Sie legt spezifische Anforderungen in Bezug auf die Pflichten der Anbieter von europäischen elektronischen Mautdiensten (EETS), den Inhalt der Informationen des EETS-Gebiets, elektronische Schnittstellen und Anforderungen an Interoperabilitätskomponenten fest.
Der Link führt Sie zum konsolidierten Text der Verordnung mit Stand vom 17. Februar 2020 und dient nur zu Informationszwecken.

Rechtiche Bedingungen - nationale Gesetze

Gesetz vom 21. März 1985 über öffentliche Straßen

Es regelt die Prinzipien der Aufteilung öffentlicher Straßen, der Straßenverwaltung und Fragen im Zusammenhang mit der elektronischen Mauterhebung, die eine umfassende Definition u. a. der Fahrzeuge, die der elektronischen Mauterhebung unterliegen, ermöglicht, die Fragen der Geldbußen und Strafen definiert und den EETS-Dienst regelt. Der Link führt Sie zur Seite mit dem aktuellen konsolidierten Text des Gesetzes. Dieser Text dient zu Informationszwecken. Auf dieser Seite finden Sie auch die Verkündungsadressen im Gesetzblatt verschiedener Rechtsakte zur Änderung des Gesetzes und des Gesetzes selbst.

Gesetz vom 27. Oktober 1994 über mautpflichtige Autobahnen und den Nationalen Straßenfonds

Es regelt die Finanzierung des Baus von gebührenpflichtigen Autobahnen und Nationalstraßen aus dem Nationalen Straßenfonds, bestimmt die Regeln des Abschlusses der Bau- und Betriebsverträge sowie die Erhebung von Autobahngebühren. Der Link führt Sie zur Seite mit dem aktuellen konsolidierten Text des Gesetzes. Dieser Text dient zu Informationszwecken. Auf dieser Seite finden Sie auch die Verkündungsadressen im Gesetzblatt verschiedener Rechtsakte zur Änderung des Gesetzes und des Gesetzes selbst.

Gesetz vom 15. April 2021 zur Änderung des Gesetzes über gebührenpflichtige Autobahnen und den Nationalen Straßenfonds sowie einiger anderer Gesetze 

Es regelt unter anderem Fragen im Zusammenhang mit der Autobahnmaut auf konzessionierten Abschnitten, der Zahlung der Maut auf elektronischem Wege durch Übermittlung von Geolokalisierungsdaten an die SPOE der KAS, dem Erwerb eines elektronischen Autobahntickets, der Benennung des Leiters der KAS als Kontrollinstanz für die ordnungsgemäße Zahlung der Autobahnmaut durch die Nutzer von leichten Fahrzeugen sowie der Art und Weise der Kontrolle auf der Straße.

Rechtliche Bedingungen - nationale Verordnungen

Verordnung des Ministerrats vom 16. Juli 2002 zu den gebührenpflichtigen Autobahnen 

Sie definiert die Autobahnen, die als Mautstraßen gebaut und betrieben werden.

Verordnung des Ministerrats vom 22. März 2011 zu den Nationalstraßen oder deren Abschnitte, auf denen elektronische Mautgebühren erhoben werden, und den Tarifen der elektronischen Gebühre

Sie legt fest, auf welchen nationalen Straßen oder ihren Abschnitten der Klassen A, S, GP und G elektronische Mautgebühren erhoben werden, und bestimmt die Sätze der elektronischen Gebühre.

Verordnung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 5. Juli 2021 zur Benennung eines Organs der Nationalen Steuerverwaltung zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der elektronischen Gebührenerhebung 

Betrifft die Ernennung des Direktors der Finanzbehörde in Łódź zur Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der elektronischen Gebührenerhebung (u. a. Prüfung der Übereinstimmung der bei der Selbstregistrierung im SOPE KAS in das Register der elektronischen Gebührenzahler eingetragenen Daten, die bei der Authentifizierung nicht bestätigt wurden, mit den diesem Register beigefügten Dokumenten, Löschung von Daten, Mitteilung ihrer Löschung und Annahme von digital vervielfältigten Vollmachten, die dem Register vorgelegt werden.

Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 2. Juni 2021 zur Kontrolle der korrekten Zahlung elektronischer Maut durch den Hauptinspektor für den Straßenverkehr

Legt das genaue Verfahren, die Methode und den Umfang der Kontrolle der korrekten Zahlung elektronischer Maut durch den Hauptinspektor für den Straßenverkehr fest, einschließlich der Kontrolle des im Fahrzeug verwendeten Geräts zur Erhebung der elektronischen Maut.

Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 31. August 2022 zu den detaillierten Tätigkeiten der Behörden in Angelegenheiten der Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr und den Mustern der Dokumente in diesen Angelegenheiten 

Die Verordnung regelt im Einzelnen die Tätigkeit der Behörden im Zusammenhang mit der Zulassung eines Fahrzeugs zum Verkehr und den Mustern der Dokumente in diesen Angelegenheiten.

Nationale rechtliche Rahmenbedingungen - Bekanntmachungen des Finanzministers

Bekanntmachung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 22.Juni 2021 zur Information über Einführung des elektronischen Mautsystems der KAS

Legt die Frist für die Einführung des Teleinformatik-Systems zur Erhebung der elektronischen Gebühr durch den Leiter der KAS fest.

Bekanntmachung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 28. Juli 2021 zu den Informationen im Zusammenhang mit der elektronischen Mauterhebung mittels Kurzstreckenkommunikation (DSRC-Technologie)

Legt das Datum der Löschung des elektronischen Mautsystems mit der DSRC-Technologie für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, einschließlich Bussen unabhängig von ihrem zulässigen Gesamtgewicht, sowie das Datum der Beendigung der Möglichkeit des Erwerbs und der Verwendung von Geräten zur elektronischen Mauterhebung unter Verwendung der DSRC-Technologie fest.

Bekanntmachung des Ministers für Infrastruktur vom 29. November 2022 zu den elektronischen Mauttarifen für 2023

Bestimmt die Mautsätze pro Autobahnkilometer nach Fahrzeugkategorie für das Jahr 2023.


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