Flottenkarten
Im e-TOLL-System können Sie die Gebühren für die Fahrten auf den gebührenpflichtigen Schnell- und Landstraßen mit der Flottenkarte abrechnen.
Ein Anbieter, der den e-TOLL-Dienst anbieten möchte, muss die Tests zur Integration seines IKT-Systems mit dem elektronischen Mauterhebungssystem der Nationalen Finanzverwaltung durchführen.
Weitere Informationen über den Integrationsprozess finden Sie unter Flottenkarten - Anbieter.
Liste der im e-TOLL-Sytem integrierter Anbieter
Orlen, E100, AutoPay, DKV, EuroWAG, AS24, UTA.
Was der Anbieter bietet
- Anmeldung im e-TOLL-System,
- Zuordnung einer Flottenkarte zu einem Abrechnungskonto im gesicherten (Postpaid) Zwischenzahlungsmodus in der Kundendienststelle (MOK) und im Internetkundenkonto (IKK).
Was Sie mit der e-TOLL-Flottenkarte realisieren können
- Sie können eine Lastschrift über das Internetkundenkonto oder in einer Kundendienststelle bezahlen,
- Sie können ein im e-TOLL-System im Voraus bezahltes Konto (Prepaid) in MOK und IKK aufladen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Flottenkartenanbieter nach den Einzelheiten. Der Umfang der Kundenbetreuung kann je nach Anbieter variieren.