• Der Leiter der KAS einem Vertrag mit W.A.G. payment solutions, a.s (Eurowag).
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Vertrag mit einem weiteren EETS-Anbieter

9. März 2026

#nachrichten

  • Am 5. März unterzeichnete der Leiter der Nationalen Steuerverwaltung (KAS) einen Vertrag mit einem weiteren Anbieter des Europäischen Elektronischen Mautdienstes (EETS), dem tschechischen Unternehmen W.A.G. Payment Solutions, a.s (Eurowag).

  • EETS steht für einen Vertrag, ein Konto und ein Gerät für Autofahrer im Straßennetz der Europäischen Union (EU).

Am 5. März 2026 unterzeichnete der Leiter der Nationalen Steuerverwaltung (KAS) einen Vertrag mit W.A.G. Payment Solutions, a.s., die den EETS-Dienst in Polen anbieten wird. Dies ist ein weiterer Anbieter, dessen Dienstleistungen Autofahrer auf den mautpflichtigen Straßen unseres Landes nutzen können. Die nächste Stufe der Zusammenarbeit sind Akkreditierungstests, nach deren erfolgreichem Abschluss der EETS-Dienst eingeführt werden soll.

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass die derzeit aktiven EETS-Anbieter auf den mautpflichtigen Strecken des Leiters der Nationalen Steuerverwaltung (KAS) die folgenden sind:

Alle e-TOLL-Nutzer, die EETS nutzen möchten, sollten die Informationen auf der Website des von ihnen gewählten Anbieters beachten.

EETS

Der Europäische Elektronische Mautdienst ( engl. European Electronic Toll Service, EETS) ist ein Dienst, der es ermöglicht, Fahrten in bestimmten Ländern der Europäischen Union mit elektronischen Mautsystemen zu bezahlen. Ein Fahrer, der sich für EETS entscheidet:

  • schließt einen Vertrag mit einem EETS-Anbieter seiner Wahl ab,

  • verwendet nur eine OBU-Bordeinheit,

  • hat ein Benutzerkonto,

  • erhält eine Rechnung für alle Fahrten.

Nutzer, die sich für die Nutzung eines bestimmten EETS-Anbieters entscheiden, erfüllen damit ihre Verpflichtung, für die Fahrt zu bezahlen. Sie müssen ihre Fahrten nicht mehr mit der in Polen zuständigen Behörde für die Mauterhebung, dem Leiter der Nationalen Steuerverwaltung (KAS), über das elektronische KAS-Mauterhebungssystem (das sog. e-TOLL-System) abrechnen.

Weitere Informationen zum Thema EETS finden Sie unter: https://etoll.gov.pl/de/e-toll-system/obu-und-zsl-bordeinheiten/


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