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Erklärung über die Verfügbarkeit der Anwendung e-TOLL PL

Das Finanzministerium verpflichtet sich, die Zugänglichkeit seiner mobilen Anwendung (App) im Einklang mit dem polnischen Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen zu gewährleisten.

Die Verfügbarkeitserklärung gilt für die mobile e-TOLL PL-Anwendung Version 3.1.0.

  • Veröffentlichung der Anwendung: 23. Juni 2021

  • Letzte Aktualisierung der Anwendung: 24. April 2025

Stand der digitalen Barrierefreiheit

Diese mobile Anwendung entspricht aufgrund der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise dem Anhang des polnischen Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Nicht verfügbare Inhalte

Nichteinhaltung der Bestimmungen des Anhangs

  • im Falle einiger Icons (hauptsächlich solche, die in Überschriften angezeigt werden, z. B. Sekundärmenü, Benachrichtigungen), keine Textbeschreibung. fehlende Sprachunterstützung,

  • Unterstützung von sensorischen Eigenschaften (Vibration) für Benachrichtigungen, wenn die Systemeinstellungen aktiviert sind,

  • Die Anwendung schränkt ihre Ansicht nur auf das Hochformat ein.

  • Das Bedienfeld der Anwendung unterstützt Änderungen der dynamischen Schriftgrößeneinstellungen, die in den Eingabehilfen der Systemplattform geändert wurden. Was sich ändert, ist der Text, den das System von sich aus vergrößern kann.

  • Die Bedienung einiger Steuerelemente und Fehlermeldungen kann für Blinde schwierig zu verstehen und zu handhaben sein, da die Beschriftungen und Anweisungen, die von einem Bildschirmlesegerät gelesen werden, nicht präzise genug sind.

  • Die Anwendung unterstützt keine externen Tastaturen.

  • Einzelne Meldungen in Snackbars, die nach 5 Sekunden verschwinden.

  • Es besteht keine Möglichkeit, die mit dem Erzwingen einer neuen Version der Anwendung verbundene Sperre zu überspringen. Hard Lock-Funktion,

  • Die derzeitige Version ist nicht kohärent identifizierbar.

  • Die Anwendung ändert automatisch den Kontext, wenn Fehler auftreten, z. B. Ende der Fahrt, Ablauf der Zahlungssitzung.

Nicht von den Vorschriften erfasste Inhalte

  • Karten sind von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen.

Erstellung der Verfügbarkeitserklärung und deren Aktualisierung

  • Erstellungsdatum der Erklärung: Donnerstag, 10. April 2025

  • Datum der letzten Überprüfung der Erklärung: Donnerstag, 24. April 2025

Wir haben die Erklärung auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung erstellt, die auf einer Analyse der WCAG-Kriterien beruht. Die Ergebnisse der Selbstbewertung sind im Selbstbewertungsbericht (PDF, 24 KB) dargestellt.

Einrichtungen, Einschränkungen und sonstige Informationen

Pläne zur Beseitigung von Fehlern bei der digitalen Zugänglichkeit

Wir planen, die mobile Anwendung im Jahr 2025 zu aktualisieren. In zukünftigen Updates wollen wir die meisten der oben genannten Fehler bei der digitalen Zugänglichkeit beheben.

Rückmeldungen und Kontaktinformationen

Etwaige Probleme mit der digitalen Zugänglichkeit dieser mobilen Anwendung können Sie der Abteilung Mauterhebung melden – per E-Mail: sekretariat.dpo@mf.gov.pl oder telefonisch unter: +48 (22) 694 49 98.

Jeder hat das Recht, die digitale Verfügbarkeit dieser Website oder von Teilen davon zu verlangen.

Wenn Sie einen solchen Antrag stellen, geben Sie bitte Folgendes an:

  • Vorname und Name,

  • Kontaktangaben (z. B. Telefonnummer, E-Mail),

  • genaue Website-Adresse des digital nicht zugänglichen Elements oder Inhalts,

  • Beschreibung des Problems und des Weges, auf dem Sie es am liebsten lösen würden.

Wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt, beantworten.

Sollte diese Frist für uns zu kurz sein, werden wir Sie darüber informieren. In dieser Mitteilung werden wir Ihnen eine neue Frist, innerhalb derer wir die von Ihnen gemeldeten Fehler korrigieren oder die Informationen auf andere Weise aufbereiten werden. Diese neue Frist wird nicht länger als 2 Monate betragen.

Wenn wir nicht in der Lage sein sollten, die Verfügbarkeit der digitalen Website oder der in Ihrer Anfrage angegebenen Inhalte zu gewährleisten, werden wir Ihnen den Zugang auf anderem Wege anbieten.

Bearbeitung von Anträgen und Beschwerden zur Barrierefreiheit

Wenn wir als Reaktion auf Ihren Antrag auf digitale Zugänglichkeit die von Ihnen gewünschte digitale Zugänglichkeit verweigern und Sie mit dieser Verweigerung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, eine Beschwerde einzulegen.

Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde ebenfalls dann einzureichen, wenn Sie nicht damit einverstanden sind, einen alternativen Zugangsweg zu nutzen, den wir Ihnen als Antwort auf Ihren Antrag auf digitale Verfügbarkeit angeboten haben.

Die Informationen, die auf dem Regierungsportal gov.pl zu finden sind, können hilfreich sein.

Sie können auch den Ombudsmann über diese Situation informieren und ihn bitten, in Ihrem Fall zu intervenieren.

Mobile Anwendungen

Architektonische Zugänglichkeit

Ausführliche Informationen über die architektonische Zugänglichkeit des Gebäudes des Finanzministeriums finden Sie unter dem Reiter Informationen für Menschen mit körperlichen Behinderungen.

Informationen über die architektonische Zugänglichkeit der Räumlichkeiten der Nationalen Steuerverwaltung finden Sie auf den Websites dieser Stellen unter dem Reiter Anliegen erledigen/Verfügbarkeit.

Kommunikation und Zugänglichkeit von Informationen

Das Ministerium hat den Katalog der Dienste erweitert, die es gehörlosen und schwerhörigen Menschen ermöglichen, mit den Behörden in Kontakt zu treten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums: Informationen für Menschen mit Behinderungen/Informationen für gehörlose und schwerhörige Menschen.


Ministerstwo FinansówKrajowa Administracja Skarbowa

e-TOLL hotline

+48 22 24 337 77

Bewerbungs-Formular

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