Das Finanzministerium verpflichtet sich ie Zugänglichkeit seiner mobilen Anwendung (App) im Einklang mit dem polnischen Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen zu gewährleisten.
Die Verfügbarkeitserklärung gilt für die mobile e-TOLL PL-Anwendung Version 3.1.0.
Diese mobile Anwendung entspricht aufgrund der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise dem Anhang des polnischen Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Wir haben die Erklärung auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung erstellt, die auf einer Analyse der WCAG-Kriterien beruht. Die Ergebnisse der Selbstbewertung sind im (PDF, 234 KB)
Wir planen, die mobile Anwendung im Jahr 2025 zu aktualisieren. In zukünftigen Updates wollen wir die meisten der oben genannten Fehler bei der digitalen Zugänglichkeit beheben.
Etwaige Probleme mit der digitalen Zugänglichkeit dieser mobilen Anwendung können Sie der Departamentu Poboru Opłat Drogowych Abteilung Mauterhebung melden – per E-Mail: sekretariat.dpo@mf.gov.pl oder telefonisch unter: +48 (22) 694 49 98.
Jeder hat das Recht, die digitale Verfügbarkeit dieser Website oder von Teilen davon zu verlangen.
Wenn Sie einen solchen Antrag stellen, geben Sie bitte Folgendes an:
Wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt, beantworten.
Sollte diese Frist für uns zu kurz sein, werden wir Sie darüber informieren. In dieser Mitteilung werden wir Ihnen eine neue Frist, innerhalb derer wir die von Ihnen gemeldeten Fehler korrigieren oder die Informationen auf andere Weise aufbereiten werden. Diese neue Frist wird nicht länger als 2 Monate betragen.
Wenn wir nicht in der Lage sein sollten, die Verfügbarkeit der digitalen Website oder der in Ihrer Anfrage angegebenen Inhalte zu gewährleisten, werden wir Ihnen den Zugang auf anderem Wege anbieten.
Wenn wir als Reaktion auf Ihren Antrag auf digitale Zugänglichkeit die von Ihnen gewünschte digitale Zugänglichkeit verweigern und Sie mit dieser Verweigerung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, eine Beschwerde einzulegen..
Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde ebenfalls dann einzureichen, wenn Sie nicht damit einverstanden sind, einen alternativen Zugangsweg zu nutzen, den wir Ihnen als Antwort auf Ihren Antrag auf digitale Verfügbarkeit angeboten haben.
Die Informationen, die auf dem Regierungsportal gov.pl zu finden sind, können hilfreich sein..Sie können auch den Ombudsmann Rzecznika Praw Obywatelskich über diese Situation informieren und ihn bitten, in Ihrem Fall zu intervenieren.
Das Ministerium der Finanzen bietet die folgenden mobilen Anwendungen an:
Ausführliche Informationen über die architektonische Zugänglichkeit des Gebäudes des Finanzministeriums finden Sie unter dem Reiter Informationen für Menschen mit körperlichen Behinderungen.
Informationen über die architektonische Zugänglichkeit der Räumlichkeiten der Nationalen Steuerverwaltung finden Sie auf den Websites dieser Stellen unter dem Reiter Anliegen erledigen/Verfügbarkeit.
Das Ministerium hat den Katalog der Dienste erweitert, die es gehörlosen und schwerhörigen Menschen ermöglichen, mit den Behörden in Kontakt zu treten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums: Informationen für Menschen mit Behinderungen/Informationen für gehörlose und schwerhörige Menschen.