Um sich korrekt zu registrieren und ein Konto in der PUESC-Testumgebung zu erstellen, folgen Sie bitte den nachstehenden Schritten:
https://test.puesc.gov.pl/ - hier erstellen Sie Ihr persönliches Konto und erhalten Ihr Login (E-Mail-Adresse) und Passwort.
Melden Sie sich mit der E-Mail und dem Passwort aus Schritt 1 an.
Führen Sie das Formular ZSL_100 aus: https://test.puesc.gov.pl/web/guest/uslugi/przewoz-towarow-objety-monitorowaniem/zsl-100 Hier können Sie Ihr Konto als Betreiber von OBU-Bordeinheiten und von externen Ortungsgeräten anlegen. Füllen Sie alle erforderlichen Daten aus und klicken Sie auf "Absenden“. Sie erhalten dann das Formular ZSL_101, das weitere Anmeldedaten enthält.
Führen Sie das Formular ZSL_105 aus: https://test.puesc.gov.pl/web/guest/uslugi/przewoz-towarow-objety-monitorowaniem/sent-105 - Melden Sie sich mit den Daten von Formular ZSL_101 an. Hier senden Sie die CSR und fügen die IP-Adressen hinzu. Sobald der Vorgang abgeschlossen ist, können Sie Ihrem Konto Dienste und Geräte hinzufügen.
Falls Sie das Passwort für die Anmeldung bei Ihrem Dienst im PUESC vergessen haben, stehen dem Betreiber zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Das Passwort wird an die E-Mail geschickt, die im Formular bei der Einrichtung des Dienstes für die Nutzung der OBU-Bordeinheit bzw. des externen Ortungsgeräts auf dem PUESC-Konto angegeben wurde, oder.
Nachdem sich der Betreiben in sein PUESC-Konto eingeloggt hat, öffnet er die Registerkarte „Mein Dashboard“, dann „Dokumente“, klappt das Feld „Filter“aus, wählt aus der Dropdown-Liste im Feld „Versand-/Empfangsdatum“ den entsprechenden Datumsbereich aus und sucht dann das Formular ZSL_101, in dem das Passwort für die Anmeldung beim Dienst gespeichert ist.
Um eine OBU-Bordeinheit bzw. ein externes Ortungsgerät hinzuzufügen, führen Sie die folgenden Schritte aus:
Melden Sie sich bei Ihrem Konto in der Testumgebung an.
Gehen Sie zur Registerkarte „Meine Dienste“.
Wählen Sie in der Tabelle „Liste der Dienste von Betreibern von OBU-Bordeinheiten bzw. externen Ortungsgeräten“ die Schaltfläche im Feld „Aktion“ (rot markiertes Feld auf der rechten Seite der Tabelle).

Hinzufügen des Geräts zur Liste.
Der Betrieb der Testumgebung ist analog zu den Prozessen in der Produktionsumgebung. Im e-TOLL-System werden alle Standortdaten, die an die Testumgebung gesendet werden, überprüft. Es wird eine entsprechende Meldung über den aktuellen Registrierungsstatus zurückgegeben. Im Falle von Standortdaten von nicht registrierten OBU-Bordeinheiten bzw. externen Ortungsgeräten in der PUESC-Testumgebung wird die Datenverarbeitung in der Phase der negativen Verifizierung abgebrochen.
Das Finanzministerium – die Nationale Steuerverwaltung (MF KAS) stellt die CRM/IKK-Testumgebung nicht für externe Parteien zur Verfügung. Die Konfiguration der Testumgebung zum Testen der Rückmeldungsinformationen, die sich aus der Verknüpfung mit dem e-TOLL-Testkonto ergeben, erfordert eine vorherige Vereinbarung mit der MF KAS. Aufgrund des manuellen Registrierungsverfahrens ist die Anzahl solcher Registrierungen begrenzt.
Die CSR-Vorbereitung (Engl. Certificate Signing Request) wird ausführlich in Kapitel 14 seite 42 des Handbuchs behandelt, das unter User's manual - Connection ZSL devices to SENT GEO 9.12.2022.
Informationen über die Bestätigung Ihrer Identität, die Einrichtung eines Kontos mit erweiterten Rechten und die Zuordnung eines Vertreters zu Ihrem Unternehmen während des Registrierungsprozesses im PUESC finden Sie unter https://puesc.gov.pl/uslugi/strefa-klienta-kas.
Die Betriebsnummer des Ortungsgeräts ist eine eindeutige Nummer, die automatisch während des Registrierungsprozesses der OBU-Bordeinheiten und externen Ortungsgeräte im e-TOLL-System vergeben wird. Die Nummer ist für den Benutzer bestimmt, um OBU-Bordeinheiten und externe Ortungsgeräte im CRM zu registrieren. Die Geschäftsnummer des dem Fahrzeug zugewiesenen Geräts sollte sich im CRM-System im Status „aktiv“ befinden, was die Zahlung der Maut während der Fahrt auf der mautpflichtigen Straße ermöglicht.
Beim Senden von Standortdaten an das e-TOLL-System erhält der Betreiber der OBU-Bordeinheit bzw. des externen Ortungsgeräts Informationen über den Status des übertragenen Datenpakets zurück. Die Einzelheiten der Rückmeldung sind in der technischen Dokumentation in den Punkten 3.8 - 3.10 beschrieben „Technische Anforderungen und Regeln für die Übermittlung von Geolokalisierungsdaten, die für die elektronische Gebührenerhebung für Betreiber von OBU-Bordeinheiten und von externen Ortungsgeräten erforderlich sind“.
Nachdem Sie sich in Ihr Konto auf der PUESC-Plattform eingeloggt haben - nachdem Sie auf das Menü „Mein Dashboard“ geklickt haben - wählen Sie die Registerkarte „Meine Fälle und Dokumente“ und geben das entsprechende Formular im Bereich „Dokumente“ an.
Ja Um eine Liste aller registrierten OBU/ZSL-Geräte zu erstellen, füllen Sie die Datei ZSL_122.xml aus und senden Sie sie als Anhang von Ihrer E-Mail-Adresse (sofern sie mit Ihrem Unternehmen verbunden ist) an: puesc@mf.gov.pl
Beispiel XML:
<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<p:ZSL_122 xmlns:p="http://www.mf.gov.pl/SENT/2020/07/21/ZSL_122.xsd" xmlns:tp="http://www.mf.gov.pl/SENT/2020/07/21/ZTypes.xsd" xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:schemaLocation="http://www.mf.gov.pl/SENT/2020/07/21/ZSL_122.xsd ZSL_122.xsd ">
<p:OBEOperatorIdentityType>NIP</p:OBEOperatorIdentityType>
<p:OBEOperatorIdentityNumber>hier Steuernummer (NIP) angeben</p:OBEOperatorIdentityNumber>
<p:OBEDevicesSearchAttributes>
<tp:OBEServiceNumber>ZSL-ABCD-4</tp:OBEServiceNumber>
</p:OBEDevicesSearchAttributes>
<p:OBEDevicesLimitValues>
<tp:TotalCount>5000</tp:TotalCount>
</p:OBEDevicesLimitValues>
<p:OBEDevicesSortAttributes>
<tp:SortAttributeName> ZSL-ABCD-4</tp:SortAttributeName>
<tp:SortOrder>ASC</tp:SortOrder>
</p:OBEDevicesSortAttributes>
<p:ResponseEmail>ppppp.kkkkkkkkk@mail.pl</p:ResponseEmail>
<p:OBEOperatorPassword>Geben Sie hier nur für den Testserver ein Passwort ein (löschen Sie diese Zeile in der Produktionsumgebung)</p:OBEOperatorPassword>
</p:ZSL_122>
In den technischen Anforderungen heißt es: „Eine einzelne JSON-Tabelle kann zwischen einem und 10.000 JSON-Objekte enthalten“.
Wenn der Betreiber der OBU-Bordeinheit bzw. des externen Ortungsgeräts beispielsweise über 120 Standortdaten für z. B. 10 Geräte verfügt, sollte alle 1 Minute ein Paket mit der Anzahl der in dieser Zeit gesammelten Meldungen gesendet werden (120 Meldungen pro 1 Minute) - in diesem Fall sollte der Betreiber nicht warten, bis 10.000 Meldungen gesammelt wurden.
Wenn andererseits 1.000 Geräte gleichzeitig in Bewegung sind - d. h. der Betreiber registriert 12.000 Ereignisse, die jede Minute gesendet werden sollen - dann sollte der Betreiber in einem solchen Fall zwei Pakete erstellen (das erste Paket sollte 10.000 JSON-Objekte und das zweite Paket 2.000 Objekte enthalten) und sie parallel an das e-TOLL-System senden.
Wichtig ist, dass das e-TOLL-System nicht nur in Bezug auf die Anzahl der Ereignisse, sondern auch in Bezug auf die Größe der Pakete optimiert ist. Wenn ein Betreiber beispielsweise keine optionalen Daten (z. B. lac, mcc, mnc) zu einer Standortmeldung sammelt und hinzufügt, ist die Größe eines solchen Pakets mit 10.000 Meldungen kleiner als die Größe eines Pakets mit 10.000 Meldungen, die mit optionalen Daten angereichert sind.
Bei der Übermittlung von fakultativen Daten kann es erforderlich sein, kleinere Pakete als 10.000 Nachrichten zu erstellen.
Um den Nutzern Fahrten in Rechnung stellen zu können, die während einer Störung im System des Betreibers durchgeführt wurden, ist der Betreiber der OBU-Bordeinheit bzw. des externen Ortungsgeräts verpflichtet, Standortdaten an das e-TOLL-System zu senden, nachdem die Störung in seinem System behoben wurde.
Alle an das e-TOLL-System gesendeten Standortdaten werden überprüft. Im Falle von Daten von außerhalb Polens werden solche Daten vom e-TOLL-System abgelehnt. Die Regeln für die Ablehnung von Daten von außerhalb Polens sind in der technischen Dokumentation in Abschnitt 3.4, Tabelle 3 beschrieben.
Ein Betreiber einer OBU-Bordeinheit bzw. eines externen Ortungsgeräts, der plant, den Prozess des Hinzufügens und Löschens von Fahrzeuggeräten in seinem Dienst zu automatisieren, sollte die technischen Spezifikationen für den Dienst verwenden.
Die Dokumentation finden Sie unter https://puesc.gov.pl/uslugi/uslugi-sieciowe-informacje-i-specyfikacje.
SENT-System
SEAP-Kommunikationskanal

Die technischen Anforderungen, die für eine ordnungsgemäße Integration in das e-TOLL-System erforderlich sind, werden in der Dokumentation „Technische Anforderungen und Regeln für die Übertragung von Geolokalisierungsdaten, die für die Erhebung der elektronischen Maut für Betreiber von OBU-Bordeinheiten und von externen Ortungsgeräten erforderlich sind“ beschrieben.
Gemäß den technischen Anforderungen link ist die korrekte Bezeichnung für den Parameter „gpsSpeed“ [m/s].
Das Intervall für die Übermittlung von Standortdaten ist für alle gesendeten Standorte identisch und beträgt 5 Sekunden. Bei Beendigung einer Fahrt (längerer Halt) sollte vom Gerät ein Parameter gesendet werden, der anzeigt, dass die Fahrt beendet ist „endjourney“ oder dass das Gerät ausgeschaltet wurde „turnoff“.
Das e-TOLL System sendet zwei Arten von Nachrichten als Antwort auf die übertragenen Standortdaten für den OBU/ZSL Bediener mit konfigurierter Feedback-Kommunikation. Es wird zwischen ERROR- (Fehler) und WARN- (Warnung) Meldungen unterschieden:
ERROR description
11 fixTimeEpoch is from future
13 fixTimeEpoch is from past (greather than 10 days)
21 mapper validation incorrect zsl frame: [Fehlerliste für Pflichtfelder]
61 mapper_history validation incorrect zsl frame: [Liste der Fehler für Pflichtfelder]
81 unregistered device
WARN description
11 incorrect zsl frame: wrong format fixTimeEpoch
12 data packet size exceeded 2MB
21 mapper validation incorrect zsl frame: [Fehlerliste für Nicht-Pflichtfelder]
43 The difference between the epochs in the path is different from 5 seconds.
61 mapper_history validation incorrect zsl frame: [Fehlerliste für Nicht-Pflichtfelder].
Achtung!
Im Umfang des Feldes „objectExample“ wird es bei Fehlern vom Typ ERROR nicht zurückgegeben, während es bei Fehlern vom Typ WARN in besonderen Fällen zurückgegeben werden kann.
Eine Liste der Fehler und Warnungen finden Sie in der Dokumentation für Betreiber von OBU-Bordeinheiten und von externen Ortungsgeräten in Abschnitt 3.8. Um Fehlerinformationen empfangen zu können, muss der Betreiber einer OBU-Bordeinheit bzw- eines externen Ortungsgeräts die Rückmeldekommunikation mit dem e-TOLL System konfiguriert haben.
Historische Daten, die vom Betreiber für Geräte bzw. Einheiten gesendet werden, die dem Fahrzeug nicht zugewiesen oder nicht korrekt im IKK registriert sind, werden vom e-TOLL-System zurückgewiesen. Ist eine Rückmeldekommunikation konfiguriert, erhält der Betreiber als Reaktion auf die übertragenen Standortdaten eine Rückmeldung in Form einer Fehler- oder Warnmeldung gemäß der technischen Dokumentation LINK
Der Betreiber sollte die Standortdaten so lange speichern, bis sie erfolgreich an das e-TOLL System übertragen wurden oder innerhalb von 10 Tagen, nachdem das Gerät den Standort aufgezeichnet hat. Nach der Übermittlung der Standortdaten an das e-TOLL-System kann der Betreiber einer OBU-Bordeinheit bzw. eines externen Ortungsgeräts auf Grundlage eines Vertrages mit dem Nutzer die Daten für einen mit ihm vereinbarten Zeitraum speichern.
Das e-TOLL-System arbeitet in Übereinstimmung mit anerkannten und etablierten Anforderungen. Das CRM prüft die Verwendung der Betriebsnummer des Geräts durch einen anderen Kunden während des Registrierungs- und Aktivierungsprozesses nicht. Wenn der zweite Benutzer das Gerät aktiviert, wird der vorherige Benutzer deaktiviert und gleichzeitig erhält dieser Benutzer eine E-Mail mit der Information über diesen Wechsel. Die OBU-Bordeinheit bzw. das externe Ortungsgerät kann mehreren Fahrzeugen und Abrechnungskonten zugewiesen werden, kann aber nur auf einem aktiv sein, für das Fahrten abgerechnet werden sollen.
Bei konfigurierter Rückmeldekommunikation für Benutzer mit einer geschäftlichen OBU-Bordeinheit, die einem Prepaid-Abrechnungskonto zugeordnet ist, werden als Reaktion auf die übermittelten Standortdaten Informationen über den Saldo des Abrechnungskontos gesendet, was zu Änderungen des Saldos führt. Es gibt keine herausgegebene API für Betreiber von OBU-Bordeinheiten bzw. von externen Ortungsgeräten.
Alle an das e-TOLL-System gesendeten Standortdaten werden überprüft. Im Falle von Daten von Geräten, die nicht im e-TOLL-System registriert sind, wird ihre Verarbeitung in der Phase der negativen Überprüfung beendet.
Mit einem Konto auf der PUESC-Plattform kann der Betreiber einer OBU-Bordeinheit bzw. eines externen Ortungsgeräts zwei Dienste aktivieren: e-TOLL und SENT. Um den SENT-Dienst anbieten zu können, ist es notwendig, sich mit dem SENT-GEO-System entsprechend zu konfigurieren. Während des Konfigurationsprozesses erhält der Betreiber einer OBU-Bordeinheit bzw. eines externen Ortungsgeräts den Endpunkt zurück, an den die SENT-Daten gesendet werden sollen. Entsprechende Unterlagen finden Sie unter https://puesc.gov.pl/uslugi/uslugi-sieciowe-informacje-i-specyfikacje/system-sent. Es sei an dieser Stelle auf die Unterschiede zwischen den Parametern der an das e-TOLL-System und das SENT-GEO-System übermittelten Daten hingewiesen.
Bei einer Unterbrechung der Übertragung des Satellitenortungssignals oder der Datenübertragung, die länger als 15 Minuten dauert, ist der Kraftfahrzeugführer verpflichtet, unverzüglich auf dem nächstgelegenen Parkplatz oder der nächstgelegenen Parkbucht anzuhalten oder die mautpflichtige Straße sofort zu verlassen.
Sobald die OBU-Bordeinheit bzw. das externe Ortungsgerät erfolgreich mit dem GSM-Netz verbunden ist, werden die an das e-TOLL-System übertragenen Standortdaten innerhalb von maximal 10 Tagen nach dem Herunterladen auf der e-TOLL-Seite ergänzt. In einer solchen Situation wird gegen den Benutzer keine Verwaltungsstrafe verhängt. Die nicht fristgerechte Übermittlung von Standortdaten kann zur Einleitung von Straf- und Verwaltungsverfahren durch die GITD führen.
MDas Finanzministerium – Die Nationale Steuerverwaltung MF KAS ist nicht befugt, Strafen für die Nichtzahlung der Maut zu verhängen. Der Nutzer eine Benachrichtigung über die Einleitung eines Verfahrens erhalten hat, sollten ersich direkt an die Behörde wenden, die das Verfahren eingeleitet hat, und das Problem erläutern sowie einen Nachweis über die Zahlung der Gebühr vorlegen.