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OBU und ZSL - Betreiber

Die OBU/ZSL-Betreiber, die die Übertragung von Geolokalisierungsdaten an das e-TOLL-System anbieten, liefern auf kommerzieller Basis OBU-Ortungsgeräte (On Board Unit) und externe Ortungssysteme (ZSL).

Wenn Sie vom Leiter der Nationalen Finanzverwaltung eine Genehmigung für den Anschluss Ihrer IKT-Infrastruktur an das e-TOLL-System erhalten möchten, müssen Sie die Tests zur Integration der Geräte erfolgreich bestehen und die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Informationen zur Durchführung der Tests.

8Leitlinien für Betreiber von OBU-Bordeinheiten und von externen Ortungsgeräten zur ordnungsgemäßen Verwaltung von Geolokalisierungsdaten

Um die Qualität der an KAS SPOE übermittelten Standortdaten zu verbessern, insbesondere der Daten, die mit einer Verzögerung von mehr als 10 Tagen an KAS SPOE übermittelt werden, empfehlen wir folgende Maßnahmen:

  1. Überwachung

    • der IKT-Infrastruktur des Betreibers im Hinblick auf ihren ordnungsgemäßen Betrieb und ihre Kommunikation mit dem SPOE-System der KAS (Nationale Steuerverwaltung),

    • von Geräten, von denen die an das KAS SPOE-System gesendeten Standortdaten stammen, in Bezug auf Fehler- und Warnmeldungen bei Nichteinhaltung der geforderten technischen Bedingungen gesendet werden (gilt für Betreibersysteme mit konfigurierter Rückmeldekommunikation).

  2. Einführung von Änderungen technischer oder verfahrenstechnischer Art zur Verbesserung der Übermittlung von Standortdaten an das KAS-SPOE-System:

    • Überprüfung/Aktualisierung der Konfiguration von OBU-Bordeinheiten und externen Ortungsgeräten auf Übereinstimmung mit den Bedingungen und technischen Kriterien,

    • Kodierung „Timestamp” gemäß den technischen Bedingungen,

    • Unterrichtung des Käufers/Nutzers über die Nutzungsbedingungen der SIM-Karte im Gerät und die Gültigkeit des SIM-Karten-Abonnements,

    • Konfiguration der Rückmeldekommunikation mit SPOE KAS und Beseitigung von Ereignissen, die Fehler und Warnungen erzeugen, welche von SPOE KAS mit entsprechenden Codes (Fehler, Warnung) zurückgegeben werden,

    • Einrichtung des Systems des Betreibers zur Übermittlung kostenpflichtiger Daten (Standortdaten, die nicht älter als 10 Tage sind, d. h. 240 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem sie vom Gerät aufgezeichnet wurden).

  3. Mitteilung an den Käufer/Nutzer der OBU-Bordeinheit bzw. des externen Ortungsgeräts über Probleme bei der Übertragung von Standortdaten an KAS SPOE

    • Alternativ kann die mobile e-TOLL PL-Anwendung verwendet werden, um Daten an KAS SPOE zu übermitteln.

  4. Kommunikation mit Käufern/Nutzern und Bereitstellung von Anweisungen zu folgenden Themen:

    • korrekte Verwendung des der OBU-Bordeinheit bzw. des externen Ortungsgeräts,

    • Fernüberprüfung der korrekten Funktionsweise des Geräts,

    • Schritte, die bei einer Unterbrechung der Übertragung von Standortdaten an die KAS SPOE oder bei einem Ausfall des Geräts zu befolgen sind.

Downloads

  • Berichtsvorlage V011

    Format: pdf | Größe: 92,84 KB

  • Zulassungsanleitung V6

    Format: pdf | Größe: 73,05 KB

  • Operator-Tests - neue Strecken

    Format: zip | Größe: 2,45 MB

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns: operatorzyOBUZSL@mf.gov.pl.

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