1. Dezember 2023
#nachrichten
Nach den neuen Bestimmungen des Verfahrens erfolgen die Durchfahrtstests aufgrund der Zurücklegung einer der sieben verfügbaren Prüfstrecken durch Fahrzeuge mit aktiven Vorrichtungen. Die Anzahl der Strecken wurde erhöht, damit die Durchführung der Tests durch die Betreiber nicht mit langen Anreisen verbunden ist. Die Teststrecken sind über das ganze Land verteilt.
Verkürztes Prüfverfahren nach Softwareänderungen in OBU/ZSL-Geräten.
Für den Fall, dass ein Betreiber Änderungen an einem (bereits von der SPOE KAS zugelassenen) Gerät vornimmt, die eine Erweiterung der bestehenden Funktionalität beinhalten, kann er ein verkürztes Prüfverfahren als Teil der Betriebserlaubnis nutzen. Änderungen an der Software dürfen die Genauigkeit der Positionsbestimmung oder die Art der Datenübertragung an die SPOE KAS nicht beeinträchtigen.
Das verkürzte Prüfverfahren umfasst Tests der Proxy-Server <-> SPOE KAS und das Befahren einer beliebigen Strecke (nicht nur der für die vollständigen Prüfungen angegebenen) mit einem Mautabschnitt von mindestens 50 km.
Für die Durchführung der Tests im verkürzten Verfahren ist die Genehmigung des Finanzministeriums erforderlich.
ACHTUNG! Eine Änderung der in den OBU/ZSL-Geräten eingebetteten Software erfordert die Durchführung erneuter Tests im vollen Bereich durch den Betreiber.
Die aktualisierte Anleitung zur Durchführung der Tests finden Sie in der Datei „Informationen zur Durchführung von Integrationstests für OBU- und ZSL-Betreiber“, die Sie unter OBU- und ZSL-Anbieter herunterladen können.