Einführung einer Frist für OBU/ZSL-Betreiber zur Übermittlung von Geolokalisierungsdaten an das e-TOLL-System
Führt der Leiter der nationalen Steuerverwaltung eine Frist für die Übermittlung von Daten an e-TOLL durch OBU/ZSL-Betreiber ein. Ab dem 28. März 2023 werden im e-TOLL-System für OBU/ZSL-Nutzer nur Daten verarbeitet und tarifiert, die nicht älter als 10 Tage sind, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Registrierung
Mehr lesenAm 17. Oktober 2022 trat Polen der Gruppe der Länder bei, die den Europäischen Elektronischen Mautdienst (European Electronic Toll Service, EETS) anbieten.
Dank EETS ist es möglich, Mautgebühren auf Straßen, die unter die elektronische Mauterhebung fallen, in der gesamten Europäischen Union mit einer einzigen OBU Bordeinheit zu zahlen.
Mehr IesenDas e-TOLL System ist eine moderne Lösung, die vom Leiter der Nationalen Steuerverwaltung zum Zweck der Mauterhebung auf mautpflichtigen, von der Generaldirektion für Nationalstraßen und Autobahnen verwalteten Straßenabschnitten in Polen, gebaut, implementiert, gewartet und beaufsichtigt wird.
Das System basiert auf der Technologie der Positionsbestimmung des Benutzers mittels Satellitenortung unter der Verwendung von virtuellen Mautportalen.
Jeder Benutzer eines Fahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t kann die für sich bequemste Art der Übermittlung von Ortungsdaten an das System wählen: über eine kostenlose App, die auf einem Mobilgerät installiert werden kann, über werkseitig eingebaute externe Ortungsgeräte (ZSL) in Fahrzeugen oder OBU-Bordeinheiten (On-Board-Units).