Die Abrechnung der Mautgebühren erfolgt zwischen dem EETS-Nutzer und dem EETS-Anbieter sowie zwischen dem EETS-Anbieter und dem Leiter der KAS.
Das Verfahren zur Zulassung eines EETS-Anbieters wird eingeleitet, nachdem ein Antrag auf Zulassung des Anbieters zur Bereitstellung des EETS-Dienstes in dem vom Leiter der KAS verwalteten EETS-Gebiet zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das Finanzministerium - Nationale Steuerverwaltung geschickt wird.
Der Antrag ist in Papierform an folgende Anschrift zu schicken:
Ministerstwo Finansów – Krajowa Administracja Skarbowa
Departament Poboru Opłat Drogowych
ul. Świętokrzyska 12
00-916 Warszawa
Zur Erleichterung der Kommunikation wird außerdem empfohlen, eine elektronische Version des Antrags (und seiner Anhänge) an folgende Adresse zu senden EETS@mf.gov.pl.
Informationen über die in Polen registrierten EETS-Anbieter finden Sie auf der Website des Ministeriums für Infrastruktur: Krajowy Elektroniczny Rejestr Obszarów EETS i Dostawców EETS - Ministerstwo Infrastruktury - Portal Gov.pl (www.gov.pl).
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