22. Juli 2021
#archiv
Ab dem 24. Juni 2021 ist es im e-TOLL-System möglich, die Maut für schwere Fahrzeuge auf nationalen Mautstraßen und für schwere und leichte Fahrzeuge auf mautpflichtigen Abschnitten der Autobahnen Konin-Stryków (A2) und Wrocław-Sośnica (A4) zu bezahlen. Ab diesem Datum sind alle e-TOLL-Dienste für Benutzer verfügbar.
Den e-TOLL-Benutzern steht ein sukzessive ausgebautes Netz von Servicestellen und eine 24/7-Hotline zur Verfügung.
Das System wird bereits von ca. 65 Tausend Fahrzeuge genutzt. 2 Millionen - das ist die Anzahl der gefahrenen Kilometer von Fahrern, die für eine Durchfahrt über e-TOLL bezahlen.
Bis zum 30. September dieses Jahres werden viaTOLL-Benutzer nach den bisherigen Regeln bedient. In diesem Zeitraum empfehlen wir, sich im viaTOLL-System abzumelden und das OBU-Gerät zurückzugeben. Nach dem 30. September werden der Restbetrag und die Kaution nur auf elektronische Anfrage zurückerstattet.
Die Registrierung im e-TOLL-System ist seit dem 25. Mai dieses Jahres auf der Website etoll.gov.pl möglich. Man sollte ein Gerät auswählen, das für die Übertragung von Geolokalisierungsdaten in das neue System verwendet werden soll. Jeder Fahrer wird in der Lage sein, die e-TOLL PL-Anwendung oder OBU- und ZSL-Geräte von externen Anbietern zu verwenden.
Die mobile Anwendung kann bei Google Play und im App Store heruntergeladen werden. Die OBU und die ZSL-Geräte werden derzeit von Lieferanten vertrieben, die für das System zugelassen sind. Vollständige Liste der Lieferanten:
Bei der Sitzung des Ausschusses für Öffentliche Finanzen und der ersten Lesung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Investmentfonds und die Verwaltung alternativer Investmentfonds sowie des Gesetzes über den Handel mit Finanzinstrumenten (Drucksache Nr. 1358) wurden Änderungsanträge eingebracht, die weitere Erleichterungen für Transportunternehmen einführen.
Es wird vorgeschlagen, dass in der Übergangszeit im e-TOLL-System die Autobahnmaut und die elektronische Mauttarif um 25 % im Vergleich zu den derzeit gültigen Tarifen reduziert werden.
Das Postulat der Spediteure zur Begrenzung der Auswirkungen eines möglichen Ausfalls eines Ortungsgeräts ist ebenfalls erfüllt. Die Benutzer werden in der Lage sein, eine Fahrt zu bezahlen, ohne Daten an das System zu übertragen, und sie ohne GPS-Gerät fortzusetzen. In Ausnahmefällen, z.B. beim Transport von lebenden Gütern, ist es möglich, die Fahrt fortzusetzen, ohne die mautpflichtige Straße zu verlassen, z.B. auf dem nächstgelegenen Parkplatz, und dann innerhalb von 3 Tagen nach Beendigung der Fahrt zu bezahlen.
Die Regelungen zur Einführung von Vergünstigungen für den Kauf von OBU/ZSL-Geräten sind ab dem 29. Juni 2021 wirksam.
Die im Jahr 2021 anfallenden Kosten für die Anschaffung von OBU/ZSL-Geräten (Kauf, Leasing) und deren Wartung, z.B. die Kosten für das Abonnement, können vom Einkommen abgezogen werden. Die Höhe des Abzugs ist abhängig von der Anzahl der eigenen OBU/ZSL-Geräte. Die maximale Vergünstigung beträgt PLN 500 (netto) für jedes Fahrzeug eines Steuerpflichtigen, der im Jahr 2021 eine Reise unternommen und elektronisch bezahlt hat.