• Mit e-TOLL zahlen Sie 25 % weniger für das Befahren von mautpflichtigen Straßen
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Mit e-TOLL zahlen Sie 25 % weniger für das Befahren von mautpflichtigen Straßen

31. August 2021

#archiv

  • Das Finanzministerium führt ein Paket mit weiteren Erleichterungen für Verkehrsunternehmen ein.
  • Bis zum Ende der Übergangszeit, d. h. bis zum 30. September dieses Jahres, können sie eine Ermäßigung von 25 % des Mauttarifs für Autobahn und der E-Maut in Anspruch nehmen.
  • Wir ermutigen die Spediteure, sich schnell im e-TOLL-System zu registrieren und die neuen Möglichkeiten zu nutzen.
Wir haben ein weiteres Paket von Erleichterungen und Anreizen für Transportunternehmen vorbereitet, die vom viaTOLL-System zu e-TOLL wechseln. Unternehmen, die e-TOLL nutzen, erhalten während der Übergangszeit 25 % niedrigere Mautsätze. Dies ist eine echte Ersparnis für die Unternehmen und ein Anreiz, sich so schnell wie möglich in das neue System einzutragen - so die Leiterin der nationalen Steuerverwaltung Magdalena Rzeczkowska

Sechzig Anbieter, die 233 Gerätetypen zur Verfügung stellen, wurden in das System aufgenommen, und die Zahl der heruntergeladenen e-TOLL PL-Anwendungen hat 120.000 überschritten. Wir ermutigen Sie, so schnell wie möglich auf das e-TOLL-System umzusteigen und es nicht bis zum letzten Moment aufzuschieben.

Niedrigere Gebühren während der Übergangszeit

Bis zum 30. September 2021 werden die elektronische Maut und die Autobahnmaut, die über das elektronische Mautsystem der Nationalen Steuerverwaltung KAS entrichtet werden, mit 75 % der in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Mautsätze berechnet.

Erleichterungen für Fahrer von Fahrzeugen, die empfindliche Güter transportieren, und von Bussen

Die mit dem Gesetz vom 21. März 1985 eingeführten Änderungen im öffentlichen Straßenverkehr ermöglichen die Durchfahrt von Fahrzeugen, obwohl sie keine Geolokalisierungsdaten liefern können. Damit ist das Postulat der Transportunternehmen, die Auswirkungen eines möglichen Ausfalls des GPS-Geräts zu begrenzen, erfüllt. In den im Gesetz genannten Ausnahmesituationen (z. B. wenn das Fahrzeug an einer Rettungsaktion teilnimmt, für den Transport von lebenden Tieren, Milch, Medikamenten, gefährlichen Gütern, Beton, Siedlungsabfällen und im Falle von Bussen, die Fahrgäste befördern) können die Benutzer die Fahrt bezahlen, ohne Daten an das System zu übermitteln, und die Fahrt ohne ein funktionierendes Gerät fortsetzen, wobei die angegebene Fahrtroute angegeben wird. Die Möglichkeit, die Fahrt fortzusetzen, ohne die mautpflichtige Straße zu verlassen, z.B. zum nächstgelegenen Parkplatz, und dann innerhalb von 3 Tagen nach Beendigung der Fahrt zu bezahlen, wird noch im September verfügbar sein.

Registrierung im e-TOLL-System ohne die Notwendigkeit, einen Vertrag in Papierform zu unterzeichnen 

Die Benutzer können sich einfach online unter etoll.gov.pl im e-TOLL-System registrieren. Es ist notwendig, ein Gerät auszuwählen, das für die Übertragung von Geolokalisierungsdaten an das neue System verwendet werden soll. Jeder Fahrer wird in der Lage sein, die e-TOLL PL Anwendung, OBU- oder ZSL-Ortungsgeräte von externen Anbietern zu nutzen.

Die mobile Anwendung kann bei Google Play und im App Store heruntergeladen werden. Die OBU- und ZSL-Ortungsgeräte  werden von den zum System zugelassenen Lieferanten vertrieben. Aktuelle Listen von Lieferanten: 

Das Finanzministerium appelliert an die Benutzer, mit der Registrierung im neuen System nicht bis zur letzten Minute zu warten. Dies gilt vor allem für Transportunternehmen, die diesen Prozess in ihren Firmen noch nicht begonnen haben.

Wir empfehlen Ihnen, sich an das telefonische e-TOLL-Kundenservice zu wenden, die Informationen und Unterstützung für Benutzer bietet, die von viaTOLL zu e-TOLL wechseln.


Ministerstwo FinansówKrajowa Administracja Skarbowa

e-TOLL hotline

+48 22 24 337 77

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