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Leiter der KAS hat den dritten Vertrag über EETS unterzeichnet

22. Oktober 2024

#nachrichten

  • Der Leiter der KAS hat einen Vertrag mit einem weiteren, dritten Anbieter des Europäischen elektronischen Mautdienstes (EETS) unterzeichnet, nämlich mit ITIS Holding a.s.
  • Der EETS bedeutet einen Vertrag, ein Konto und ein Gerät für Autofahrer im Straßenverkehr in der Europäischen Union (EU).

Am 22. Oktober 2024 hat der Leiter der KAS einen Vertrag mit dem Unternehmen ITIS Holding a.s. unterzeichnet, das den Mautdienst EETS in Polen anbieten wird. Neben Telepass S.p.A. und Toll4Europe ist es bereits der dritte EETS-Anbieter, dessen Dienste Autofahrer auf mautpflichtigen Straßen in Anspruch nehmen können. In der nächsten Phase werden Akkreditierungstests durchgeführt, und der Mautdienst EETS wird nach deren erfolgreichem Abschluss durch ITIS Holding a.s. in Betrieb genommen.

Mit dem Europäischen elektronischen Mautdienst (EETS) können Mautgebühren in Ländern der Europäischen Union mit elektronischen Mautsystemen bezahlt werden. Wenn sich ein Autofahrer für den EETS entscheidet, schließt er einen Vertrag mit einem EETS-Anbieter seiner Wahl ab, nutzt nur eine OBU-Bordeinheit, hat ein Benutzerkonto und erhält eine Rechnung für alle Fahrten. Nutzer, die sich für die Nutzung eines bestimmten EETS-Anbieters entscheiden, erfüllen damit ihre Verpflichtung, für die Fahrt zu bezahlen. Sie müssen nicht mehr mit dem nationalen Mauterheber, dem Leiter der KAS, über das elektronische Mauterhebungssystem der KAS (sog. e-TOLL-System) abrechnen.

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass die derzeit aktiven EETS-Anbieter im Mautgebiet des Leiters der KAS sind:

Jeder e-TOLL- Benutzer, der den EETS nutzen möchte, sollte die Informationen auf der Website des von ihm gewählten Anbieters beachten.

Weitere Informationen zum EETS finden Sie unter Europäischer elektronischer Mautdienst (EETS).


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