26. Mai 2023
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Gemäß dem Gesetz vom 26. Mai 2023 zur Änderung des Gesetzes über gebührenpflichtige Autobahnen und über den Nationalen Straßenfonds sowie einiger anderer Gesetze wird die Maut auf den von der GDDKiA verwalteten Autobahnabschnitten (A2 Konin-Stryków und A4 Wrocław-Sośnica) für leichte Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2023 abgeschafft. Es bedeutet, dass der Fahrer eines Personenkraftwagens (auch eines Motorrads) oder einer Fahrzeugkombination mit höchstzulässigem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen auf den genannten Abschnitten keine Maut zahlen muss.
Die Erstattung eines Autobahn-E-TICKET das für eine nach dem 30. Juni 2023 geplante Reise gekauft wurde, war bis zum 30. Juli 2023 möglich.
Wenn der Nutzer bis zum 30. Juli 2023 kein korrekt ausgefülltes Erstattungsformular für ein E-Ticket für die Autobahn eingereicht hat, werden die Mittel an den Nationalen Straßenfonds überwiesen.
Der Kauf eines e-ticket für eine Fahrt mit einem leichten Fahrzeug auf den Autobahnabschnitten A2 (Konin-Styków) und A4 (Wrocław-Sośnica), die zwischen dem 28. und 30. Juni 2023 endete, war innerhalb von drei Tagen nach dem Ende der Fahrt möglich.
Nach dem 30. Juni 2023 konnte das e-ticket nur noch über die Vertriebskanäle der nationalen Steuerverwaltung erworben werden:
Beispiel: Eine Fahrt ohne gültiges e-ticket begann und endete am 30. Juni 2023. Der Nutzer stellte am 1. Juli 2023 fest, dass er kein e-ticket für die Fahrt hatte. Er kann es bis zum 3. Juli 2023 im Online-Shop oder in der mobilen App e-TOLL PL BILET kaufen.
Je nach gewählter Zahlungsmethode können die Nutzer von Leichtfahrzeugen die Fahrten folgend bezahlen:
Bis zum 30. Juni 2023 funktioniert das e-TOLL-System unverändert, und die gekauften e-tickets sind 48 Stunden ab angegebenem Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt gültig. Ab dem 1. Juli 2023 wird die Mauterhebung für leichte Fahrzeuge abgeschafft, was bedeutet, dass die Fahrten nicht mehr kontrolliert werden.
Wenn der Nutzer die mobile App e-TOLL PL verwendete, wurde die Maut bis 23:59 Uhr auf der Grundlage der hochgeladenen Geolokalisierungsdaten erhoben, während die Fahrt ab dem 1. Juli 2023 ab 00:00 Uhr kostenlos war.
Beispiel 1: Der Nutzer, der die mobile App e-TOLL PL verwendet, begann eine Fahrt am 30. Juni 2023 um 23:30 Uhr (bis 23:59 Uhr ist die Fahrt zahlbar) und endet am 1. Juli 2023 um 00:15 Uhr (ab 00:00 Uhr ist die Fahrt bereits kostenlos).
Beispiel 2: Der Nutzer hat ein e-ticket gekauft und die Fahrt am 30. Juni 2023 um 23:30 Uhr begonnen und am 1. Juli 2023 um 00:15 Uhr beendet. Das Geld für das verwendete e-ticket wird nicht zurückerstattet, weil die Fahrt bereits begonnen hat.
Nutzer von Leichtfahrzeugen, die ihre Fahrten auf den Autobahnabschnitten A2 (Konin-Styków) und A4 (Wrocław-Sośnica) durch die Übermittlung von Geolokalisierungsdaten an das e-TOLL-System über die mobile Anwendung e-TOLL PL oder OBU/ZSL-Geräte bezahlt haben, können:
Bis zum 30. Juni 2023 mussten Nutzer von leichten Fahrzeugen auf den Autobahnabschnitten A2 (Konin-Styków) und A4 (Wrocław-Sośnica) Mautgebühren zahlen. Eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 500 PLN wird erhoben, wenn die Maut für eine bis zum 30. Juni 2023 beendete Autobahnfahrt nicht bezahlt wurde, einschließlich der Fortsetzung der Fahrt auf der Autobahn oder einem Autobahnabschnitt nach Ablauf des auf dem e-ticket angegebenen Datums und Uhrzeit der Gültigkeit. Die Verpflichtung zur Zahlung des Sondergebühr verjährt mit Ablauf von 5 Jahren nach dem letzten Tag des Kalenderjahres, in dem die Gebühr hätte gezahlt werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Das e-TOLL-System dient weiterhin als Mautsystem für schwere Fahrzeuge, einschließlich Personenkraftwagen mit Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Die Maut wird auf dem gesamten mautpflichtigen Straßennetz in Polen erhoben, das durch das e-TOLL-System abgedeckt wird, einschließlich der staatlichen Abschnitte der Autobahnen A2 und A4.
Eine Liste aller Mautstraßen im e-TOLL-System finden Sie auf der Registerkarte Liste mautpflichtiger Straßenabschnitte oder Straßennetz.
Der Nutzer kann die für ihn bequemste Art der Übermittlung von Geolokalisierungsdaten an das System wählen:
Für weitere Informationen klicken Sie bitte die Schaltfläche
Sie können auch die 24-Stunden-Hotline e-TOLL unter der Nummer +48 22 24 337 77 nutzen.