Departament Poboru Opłat Drogowych (Abteilung der Mauterhebung) verpflichtet sich, die Verfügbarkeit ihrer mobilen Anwendung gemäß den Bestimmungen des [polnischen] Gesetzes über die digitale Verfügbarkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen [ustawa o dostępności cyfrowej stron internetowych i aplikacji mobilnych podmiotów publicznych] vom 4. April 2019 zu gewährleisten. Die Verfügbarkeitserklärung gilt für die mobile Anwendung e-TOLL PL für Android.
Aufgrund der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen entspricht die mobile Anwendungen teilweise dem [polnischen] Gesetz über die digitale Verfügbarkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen [ustawa o dostępności cyfrowej stron internetowych i aplikacji mobilnych podmiotów publicznych].
Die Karten sind von der Verfügbarkeitsverpflichtung ausgenommen.
Für die Bearbeitung von Anmerkungen und Anträgen ist die folgende Stelle zuständig:
Sekretariat DPO
e-Mail: sekretariat.dpo@mf.gov.pl
telefon: +48 (22) 694 49 98
Jeder hat das Recht:
Die Forderung muss Folgendes enthalten:
Die Bearbeitung der Anzeige sollte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Wenn innerhalb dieser Frist die Verfügbarkeit bzw. die Verfügbarkeit in einer anderen Form nicht sichergestellt werden kann, dann sollte es spätestens innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Anzeige erfolgen.
Gegen die Nichteinhaltung dieser Fristen und die Weigerung, der Forderung nachzukommen, kann, per Post oder E-Mail, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingelegt werden:
Aufsichtsbehörde: Rzecznik Praw Obywatelskich
Adresse: https://bip.brpo.gov.pl/pl/content/zlozenie-wniosku-do-rzecznika-praw-obywatelskich
e-Mail: biurorzecznika@brpo.gov.pl
Telefon: +48.800.676.676
Ministerstwo Finansów
Departament Poboru Opłat Drogowych
ul. Świętokrzyska 12
00-916 Warszawa
Ausführliche Informationen über die Zugänglichkeit des Gebäudes des Finanzministeriums finden Sie in der Registerkarte Informationen für mobilitätseingeschränkte Personen.
Darüber hinaus hat das Ministerium im Zusammenhang mit dem Gesetz über Gebärdensprache und andere Mittel zur Unterstützung der Kommunikation den Katalog der Dienstleistungen erweitert, die es gehörlosen und schwerhörigen Menschen ermöglichen, mit den Behörden in Kontakt zu treten. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website des Ministeriums - Informationen für Menschen mit Behinderungen/ Informationen für gehörlose und schwerhörige Menschen.
Departament Poboru Opłat Drogowych (Abteilung der Mauterhebung) stellt nicht sicher, dass ständig ein Gebärdensprachdolmetscher vor Ort ist. Wenn Sie diese Form der Kommunikation in Anspruch nehmen möchten, teilen Sie uns dies bitte mindestens 3 Arbeitstage vor Ihrem Besuch mit.