ZSL-Ortungsgeräte, die für die Zwecke des SENT-Systems verwendet werden

14. Dezember 2021

#archiv

Bezug nehmend auf die Ankündigungen über das Auslaufen der alten ZSL-Dienste, die den Bedürfnissen des SENT-Systems gewidmet sind, informieren wir über die nächste Phase der Arbeiten.

Ab dem 17. Dezember dieses Jahres

  • St es vorgesehen, das Gerät von den so genannten alten ZSL-Diensten abzumelden.
  • Werden Geolokalisierungsdaten von den ZSL-Ortungsgeräten, die in den alten ZSL-Diensten registriert sind, vom SENT-GEO-System nicht akzeptiert.
  • Kann ein in den alten ZSL-Diensten registrierte ZSL-Ortungsgerät nicht für die Zwecke des SENT-Systems verwendet und in den auf PUESC verfügbaren Formularen eingesetzt werden.

Wenn Sie ein ZSL-Betreiber sind

  • An die Ihrem Konto in PUESC zugewiesene E-Mail-Adresse senden wir Ihnen eine Liste der in alten ZSL-Diensten registrierten ZSL-Ortungsgeräte, die abgemeldet werden sollen.
  • Ab dem 17. Dezember wird es nicht mehr möglich sein, Geolokalisierungsdaten an SENT-GEO von Geräten zu übertragen, die in den alten ZSL-Diensten registriert sind,

Wenn Sie ein Spediteur sind, der ZSL-Geräte für die Zwecke von SENT nutzt

  • Vergewissern Sie sich, dass das von Ihnen verwendete ZSL-Ortungsgerät in den neuen ZSL-Diensten registriert und korrekt konfiguriert ist.
  • Beachten Sie, dass der Nutzer des ZSL-Ortungsgeräts durch das Gesetz vom 9. März 2017 über Überwachung der Warenbeförderung im Straßen- und Schienenverkehr und Handel mit Heizstoffen (GBl. 2021, Pos. 1857) verpflichtet ist, aktuelle Geolokalisierungsdaten des Transportmittels zu übergeben.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass derzeit nur eine Anwendung für die Systeme e-TOLL und SENT gilt, und dass nur ZSL-Ortungsgeräte verwendet werden können, die im Rahmen der neuen ZSL-Diensten registriert sind.

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