8. März 2024
#nachrichten
Vergessen Sie nicht, bei Ihrem Betreiber zu erfragen, wann die Abo-Zeit für die Übertragung der Fahrzeug-Geolokalisierungsdaten an das mit dem OBU/ZSL-Gerät erworbene e-TOLL-System abläuft. Nur das im e-TOLL-System registrierte und von Ihnen im Internet-Kundenkonto aktivierte Gerät, das mit dem im System registrierten Fahrzeug Ihrer Wahl verbunden ist, ermöglicht Zahlung der elektronischen Gebühr bzw. der Autobahnmaut.
Um Ihr Abonnement zu verlängern, wenden Sie sich an den Betreiber, mit dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben.
Eine Liste der OBU/ZSL-Betreiber, die für das e-TOLL-System zugelassen sind, samt ihren Kontaktdaten, finden Sie im Reiter:
• Liste der zugelassenen OBU-Betreiber (Link),
• Liste der zugelassenen ZSL-Betreiber (Link).