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e-TOLL-Erleichterung in der Einkommensteuer (Körperschaftssteuer)

5. Juli 2021

#archiv

Ab dem 29. Juni 2021 wird die e-TOLL-Erleichterung auf die Einkommensteuer angewendet. Die Erleichterung bezieht sich auf die Aufwendungen für die Ausstattung von Fahrzeugen mit e-TOLL-Mauterfassungsgeräten.


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