• Am 30. September 2022 ist die Frist zur Einreichung von Anträgen auf Erstattung oder Umbuchung der Mittel aus dem viaTOLL-System abgelaufen
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Am 30. September 2022 ist die Frist zur Einreichung von Anträgen auf Erstattung oder Umbuchung der Mittel aus dem viaTOLL-System abgelaufen

1. Oktober 2022

#archiv

Bitte beachten Sie, dass am 30. September 2022 die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Rückgabe oder Umbuchung von Mitteln aus der Kaution und dem Guthaben aus dem viaTOLL-System abgelaufen ist. Alle bis zum 30. September 2022 eingereichten Anträge werden berücksichtigt. Die Rückgabe- bzw. Umbuchungsfrist beträgt 12 Monate ab Antragstellung. Die Mitarbeiter des Finanzministeriums bemühen sich um eine möglichst kurze Bearbeitungszeit.

Gemäß Art. 12 Abs. 7 des Gesetzes vom 6. Mai 2020 zur Änderung des Gesetzes über öffentliche Straßen und einiger anderer Gesetze (GBl. von 2020, Pos. 1087 mit Änderungen), unterliegen Mittel, die auf den Konten von viaTOLL-Nutzern, die bis zum 30. September keinen Antrag auf ihre Rückgabe oder Umbuchung gestellt haben, geblieben sind, nicht der Rückgabe und sind Einkunft des Nationalen Straßenfonds.

Anträge, die nach dem 30.09.2022 eingelegt werden, werden nicht bearbeitet.


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