Im e-TOLL-System können Sie die Gebühren für die Fahrten auf den gebührenpflichtigen Schnell- und Landstraßen mit der Flottenkarte abrechnen.
Ein Anbieter, der den e-TOLL-Dienst anbieten möchte, muss die Tests zur Integration seines IKT-Systems mit dem elektronischen Mauterhebungssystem der Nationalen Finanzverwaltung durchführen.
Weitere Informationen über den Integrationsprozess finden Sie unter Flottenkarten - Anbieter.
Liste der im e-TOLL-Sytem integrierter Anbieter