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Europäischer elektronischer Mautdienst (EETS)

Was ermöglicht der EETS

Der EETS ermöglicht die Mautentrichtung auf mautpflichtigen Straßenabschnitten in Gebieten mit elektronischen Mautsystemen, in denen der EETS-Dienst verfügbar ist

  • auf der Grundlage eines Vertrags mit einem EETS-Anbieter,
  • mit einer Bordeinheit, die vom EETS-Anbieter bereitgestellt wird,
  • über ein Benutzerkonto im System des EETS-Anbieters.

EETS-Gebühren = e-TOLL-Gebühren

  • der Betrag der elektronischen Maut im EETS mit dem Betrag der elektronischen Maut übereinstimmt, der vom Leiter der er Nationalen Steuerverwaltung in e-TOLL erhoben wird
  • die Folgen der Nichtbezahlung der elektronischen Gebühr im Rahmen des EETS-Systems sind dieselben wie bei einer Gebühr im Rahmen des e-TOLL-Systems. 

Hauptziele des EETS

  • Vereinfachung der Zahlung von Mautgebühren innerhalb Europas,
  • Erhöhung der Sicherheit bei Fahrten auf mautpflichtigen Straßen durch Verringerung der Zahl der im Fahrzeug installierten Geräte.

Aktive EETS-Anbieter auf dem Mautgebiet des Leiters der KAS

Der EETS wird von Telepass S.p.A. (ab 17. Oktober 2022) und von Toll4Europe GmbH (ab 1. August 2024) bereitgestellt.

Der EETS-Dienst eines bestimmten EETS-Anbieters deckt nur die Gebiete ab, in denen er erfolgreich zugelassen wurde. Weitere Informationen über die Dienstleistungen der EETS-Anbieter finden Sie auf deren Websites.

Sie möchten den EETS-Dienst nutzen

Beachten Sie die Informationen auf der Website des EETS-Anbieters unter:

•    Telepass S.p.A www.telepass.com/en/truck
•    Toll4Europe GmbH www.toll4europe.eu/de/


Rechtsgrundlagen

Wenn Sie die Rechtstexte im Zusammenhang mit dem EETS einsehen möchten, gehen Sie bitte auf die Registerkarte Rechtsgrundlagen.


Ministerstwo FinansówKrajowa Administracja Skarbowa

e-TOLL hotline

+48 22 24 337 77

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