Der EETS ermöglicht die Mautentrichtung auf mautpflichtigen Straßenabschnitten in Gebieten mit elektronischen Mautsystemen, in denen der EETS-Dienst verfügbar ist
Der EETS wird von Telepass S.p.A. (ab 17. Oktober 2022) und von Toll4Europe GmbH (ab 1. August 2024) bereitgestellt.
Der EETS-Dienst eines bestimmten EETS-Anbieters deckt nur die Gebiete ab, in denen er erfolgreich zugelassen wurde. Weitere Informationen über die Dienstleistungen der EETS-Anbieter finden Sie auf deren Websites.
Beachten Sie die Informationen auf der Website des EETS-Anbieters unter:
• Telepass S.p.A www.telepass.com/en/truck
• Toll4Europe GmbH www.toll4europe.eu/de/
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