Zahlungen;
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Die Zahlungsarten im e-TOLL-System sind je nach Kontomodus mit einer der folgenden Zahlungsarten möglich:
- Prepaid-Konto:
a) Kreditkarte
b) Flottenkarte
c) Bargeld
d)Banküberweisung (nächste Aufladungen)
e) schnelle Online-Zahlungen
Kontoaufladung mit einer Banküberweisung ist nur auf die genannte individuelle Bankkontonummer, die bei der Anmeldung im System generiert wurde möglich, nach Erstellung der Finanzierung also Aufladung mit einer anderen Zahlungsmethode als Überweisung. Im Gegensatz zu anderen Zahlungsmethoden wird das Guthaben auf dem Nutzerkonto nicht sofort gutgeschrieben, so dass der Nutzer verpflichtet ist, sich vor der Nutzung der Zahlungsmethode zu vergewissern, ob sein Konto bereits gutgeschrieben wurde.
- ein Konto für aufgeschobene Zahlungen:
a) Flottenkarte
b) Banküberweisung
Möglichkeit der Nennung durch den Nutzer der Flottenkarte als Verrechnungsmethode der Zahlungen aus den Verpflichtungen im Zusammenhang mit elektronischer Zahlung – wird durch den Betreiber des Flottensystems ausgeführt, im Rahmen dessen die mit der Flottenkarte ausgeführten Transaktionen akzeptiert werden.
Bei Nutzung der Banküberweisung als Zahlungsmethode deckt der Nutzer die Überweisungskosten.
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Es handelt sich um ein Konto, bei dem die Mautgebühren für die Durchfahrt von Fahrzeugen, die dem Konto des Nutzers zugeordnet sind, auf Abschnitten des mautpflichtigen Straßennetzes die Höhe des auf dem Konto des Nutzers geladenen Bargelds verringern.
Die erforderliche Mindestaufladung des Guthabens im e-TOLL-System ist ab 20,00 PLN möglich.
Die Mindestwarnschwelle beträgt 100 PLN (Hinweis: Der Benutzer kann die Mindestwarnschwelle höher ansetzen).
Der Höchstbetrag der Aufladung im e-TOLL-System ist auf das Produkt aus 1.000 PLN und der Anzahl der auf dem aufzuladenden Abrechnungskonto registrierten Fahrzeuge begrenzt, z.B. für ein Konto mit 5 registrierten Fahrzeugen kann der Höchstbetrag der Aufladung 5.000 PLN nicht überschreiten. Dieser Wert ist auch der maximale Saldo des Abrechnungskontos, d. h. wenn der Nutzer bereits über Guthaben auf dem Konto verfügt, sollte der Aufladebetrag um diesen Wert reduziert werden. -
Ist das Abrechnungskonto nicht ausreichend gedeckt, ist der Nutzer verpflichtet, die elektronische Maut durch Aufladen seines IKK-Kontos zu bezahlen, bevor er die mautpflichtige Fahrt antritt. Der Nutzer kann den Fehlbetrag spätestens 3 Tage nach Beendigung der Reise ausgleichen.
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Ein "Konto mit aufgeschobener Zahlung" ist ein Konto, dessen Benutzer nach der Nutzung des mautpflichtigen Straßennetzes für alle auf dem Konto registrierten Fahrzeuge am Ende des Abrechnungszeitraums (1 Monat) innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Lastschrift für diesen Zeitraum zahlt. Das Konto wird auf der Grundlage der Registrierung im e-TOLL-System erstellt und kann ein oder mehrere Fahrzeuge betreffen. Für die Eintragung eines Kontos mit aufgeschobener Zahlung ist eine finanzielle Sicherheit erforderlich. Das kann eine:
- Bankgarantie
- Versicherungsgarantie sein.
- Barkaution
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Die elektronische Gebühr ist eine öffentliche Abgabe (Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentlichen Finanzen, GBl. 2019, Pos. 869 in der jeweils gültigen Fassung), die vom Leiter der Nationalen Steuerverwaltung KAS erhoben werden und daher nicht unter das Mehrwertsteuergesetz fallen. Die Lastsschrift (auch elektronisch beim IKK erhältlich) ist ein offizielles Buchhaltungsdokument und kann in die Bücher des Unternehmens aufgenommen werden.
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Wie berechne ich die elektronische Maut für eine bestimmte Strecke auf einer mautpflichtigen Straße?
Wir empfehlen Ihnen, den interaktiven Mautrechner unter www.etoll.gov.pl zu verwenden. Es ermöglicht Ihnen, den zu erwartenden Mautsatz durch Angabe von Fahrzeugparametern und der geplanten Route einfach zu ermitteln.
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Wie kann ich meinen Kontostand und die auf mautpflichtigen Straßen zurückgelegte Strecke überprüfen?
Sie können Ihren Kontostand über das Internet-Kundenkonto und die mobile e-TOLL PL Anwendung sowie während eines Gesprächs mit einem Berater des telefonischen Kundenservice überprüfen. Die Historie der mautpflichtigen Fahrten und der erhobenen Mauten ist im Internet-Kundenkonto verfügbar.
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Bei einem Konto mit aufgeschobener Rechnungsstellung kann die Maut von der vom Nutzer hinterlegten Sicherheit abgezogen werden, wenn der Nutzer die elektronische Gebühr nicht fristgerecht bezahlt. Gleichzeitig werden die im Satz der Abrechnungskonten enthaltenen Abrechnungskonten nicht mehr als aktive Konten im Modus der aufgeschobenen Zahlung geführt, und es werden entsprechend Konten im Modus der Vorauszahlung ohne Sicherheit mit einem Saldo von 0 PLN eingerichtet. In diesem Fall ist der Nutzer verpflichtet, die Bedingungen für diese Art von Nutzerkonto einzuhalten. Bei nicht fristgerechter Zahlung der elektronischen Maut hat der Nutzer für den gesamten Verzugszeitraum Zinsen zu zahlen. Außerdem muss der Nutzer mit Sanktionen seitens der Generalinspektion für den Straßenverkehr (GITD) rechnen.
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An den Kundendienststellen können Sie Ihr Abrechnungskonto aufladen und die Lastschrift in bar bezahlen. Die elektronische Maut wird durch das e-TOLL-System eingezogen und durch Abbuchung des Betrages vom Abrechnungskonto oder durch Erhebung der Maut im Ratenzahlungsmodus abgerechnet.
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Das elektronische Mautsystem e-TOLL funktioniert auf der Grundlage der GNSS-Satellitentechnologie und der drahtlosen Datenübertragung und wird zur Zahlung der elektronischen Maut für schwere Fahrzeuge und der Autobahnmaut für leichte Fahrzeuge verwendet. Es ist vollständig mit den bereits implementierten Systemen des Finanzministeriums, wie ANPRS oder SENT, integriert. Die Höhe der elektronischen Maut wird auf der Grundlage der an das System übermittelten Geostandortdaten berechnet. Das System ermöglicht auch Mautzahlungen auf den Autobahnabschnitten A2 Konin-Stryków und A4 Wrocław-Sośnica. Für die Nutzer von leichten Fahrzeugen (die die Autobahnmaut entrichten) steht ab dem 1. Dezember eine zweite Zahlungsmethode zur Verfügung – der Erwerb eines e-tickets oder, ähnlich wie bei der elektronischen Maut, die Übertragung von Globalisierungsdaten mit Hilfe der e-TOLL PL Anwendung oder der zum System zugelassenen OBU- oder ZSL-Ortungsgeräte. Die im Rahmen von e-TOLL eingesetzten Technologien ermöglichten die Einführung des Free-Flow-Verkehrs auf mautpflichtigen Autobahnen ohne Schranken und damit die Abschaltung des manuellen Mautsystems. Bei einem Teil der konzessionierten Abschnitte basiert das eingeführte Video-Tolling auf der OCR-Technologie (eine Kamera, die automatisch das Kfz-Kennzeichen liest). Nähert sich ein Fahrzeug der Schranke und ist in der Lage, die Maut zu bezahlen, z. B. über eine mit dem System kooperierende Anwendung, wird die Schranke automatisch hochgefahren. Die Anwendung der Video-Tolling-Technologie in e-TOLL würde den Bau eines separaten, unabhängigen IT-Systems erfordern, das nur für die Fahrer der Abschnitte A2 und A4 bestimmt ist, und die Integration des Systems mit dem bereits funktionierenden e-TOLL-System. Hervorzuheben ist auch, dass die im Rahmen von e-TOLL angewandten Lösungen eine reibungslose Durchfahrt auf der Autobahn ermöglichen, ohne dass Mautstellen gebaut und unterhalten werden müssen, und somit zu einem höheren Durchsatz dieser Autobahnabschnitte und einem höheren Fahrkomfort für die Fahrer beitragen, die nicht mehr gezwungen sind, vor der Auffahrt auf die Autobahn im Stau zu stehen.