Rechtsgrundlage

Rechtliche Bedingungen EU - Richtlinien

Beschreibung

Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge

Diese Richtlinie ersetzt vorherige Vorschriften – die Richtlinie 93/89/EWG – die im Jahr 1995 vom Gerichtshof aufgehoben wurde. Sie harmonisiert die Bedingungen, unter denen nationale Behörden die Steuern, Maut und Benutzungsgebühren für den Güterkraftverkehr erheben können

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 zur Änderung der Richtlinie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge

Diese Gesetzänderung ermöglicht den Mitgliedstaaten eine breitere Streuung der Gebühren, wobei die Kosten der Luftverschmutzung und des Lärms sowie das Ausmaß der Verkehrsüberlastung in bestimmten Bereichen berücksichtigt werden. Außerdem werden Mechanismen für die Allokation von Einnahmen aufgezeigt, die die Verwendung zusätzlicher Einnahmen für Investitionen zur Erreichung nachhaltiger Verkehrsziele fördern, z.B. neue Fahrzeugtechnologien und Infrastruktur.

Rechtliche Bedingungen – nationale Gesetze

Beschreibung

Gesetz vom 21. März 1985 über öffentliche Straßen

Konsolidierte Fassung

 

Bekanntmachung des Sejmmarschalls der Republik Polen vom 25. Juni 2021 über die Bekanntgabe der konsolidierten Fassung des Gesetzes über öffentliche Straßen

 

Regelt Fragen im Zusammenhang mit der elektronischen Mauterhebung, die eine umfassende Definition u.a. von Fahrzeugen ermöglichen, die der elektronischen Mauterhebung unterliegen, und definiert die Fragen von Geldbußen, Strafen, EETS-Dienste

Gesetz vom 6. Mai 2020 zur Änderung des Gesetzes über öffentliche Straßen und einiger anderer Gesetze

In geänderter Fassung, Rechtsstand vom 6. Mai 2020.

 

Definiert die Schaffung von Lösungen, die darauf abzielen, eine moderne und effektive elektronische Mauterhebung zu garantieren, die eine Belastung und Kosten für den Benutzer der öffentlichen Straßen reduziert, indem u.a. die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb des Systems zur elektronischen Mauterhebung  KAS, die für elektronische Mauterhebung auf der Basis von einer Satellitenortungstechnologie verwendet wird

Gesetz vom 21. März 1985 über öffentliche Straßen

Vereinheitlichter Text. Rechtsstand vom 21.07 2020.

Gesetz vom 27. Oktober 1994 über mautpflichtige Autobahnen und den Nationalen Straßenfonds 

Konsolidierte Fassung

 

Bekanntmachung des Sejmmarschalls der Republik Polen vom 18. November 2020 über die Bekanntgabe der konsolidierten Fassung  des Gesetzes über mautpflichtige Autobahnen und den Nationalen Straßenfonds

 

Regelt die Finanzierung des Baus von mautpflichtigen Autobahnen und Nationalstraßen aus Mitteln des Nationalen Straßenfonds, den Abschluss von Bau- und Betriebsverträgen sowie die Erhebung von Mautgebühren für die Nutzung von Autobahnen

 

Gesetz vom 15. April 2021 zur Änderung des Gesetzes über mautpflichtige Autobahnen und den Nationalen Straßenfonds sowie einiger anderer Gesetze

Regelt unter anderem Fragen im Zusammenhang mit der Autobahnmaut auf den konzessionierten Abschnitten, der elektronischen Zahlung der Maut durch Übermittlung von Geolokalisierungsdaten an die SPOE KAS, dem Erwerb eines elektronischen Autobahntickets, der Benennung des Leiters der Nationalen Steuerverwaltung KAS als Kontrollbehörde für die ordnungsgemäße Bezahlung der Autobahnmaut durch die Nutzer von leichten Fahrzeugen sowie der Kontrolle auf der Straße

Gesetz vom 23. Juli 2021 zur Änderung des Gesetzes über Investmentfonds und die Verwaltung von alternativen Investmentfonds

Legt die Dauer und den Satz von 75 % der elektronischen Maut mit Hilfe des elektronischen Gebühreneinzugssystems der Nationalen Steuerverwaltung KAS fest.

Rechtliche Bedingungen– nationale Verordnungen

Beschreibung

Verordnung der Ministers für Infrastruktur vom 15. November 2010 über detaillierte Amtshandlungen der Organe im Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr, sowie über die Muster diesbezüglicher Unterlagen

Einheitlicher Text


Bekanntmachung des Ministers für Infrastruktur vom 4. Oktober 2019 über die Bekanntgabe des einheitlichen Textes der Verordnung des Ministers für Infrastruktur über detaillierte Amtshandlungen der Organe im Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr, sowie über die Muster diesbezüglicher Unterlagen

 

Verordnung des Ministers für Infrastruktur und Entwicklung vom 27. August 2015 über die Entrichtung und Abrechnung von elektronischen Gebühren

Rechtsstad vom 27. August 2015


Bestimmt die Modalität, Methode und Zahlungsfrist, Überweisung und Abrechnung von elektronischen Gebühren sowie das Verfahren für die Rückerstattung von unrechtmäßig erhobenen elektronischen Gebühren

 

Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 24. Juni 2020 über die Methode der Festlegung des Auftretens von einer Gefährdung der Straßenverkehrssicherheit oder des Auftretens eines Ereignisses, das den Grad dieser Sicherheit verringert

Bestimmt die Methode der Festlegung des Auftretens von einer Gefährdung der Straßenverkehrssicherheit oder des Auftretens eines Ereignisses, das den Grad dieser Sicherheit verringert

 

Verordnung der Ministers für Infrastruktur vom 15. November 2010 zur Änderung von Verordnungen über detaillierte Amtshandlungen der Organe im Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr sowie über die Muster diesbezüglicher Unterlagen

In jeweiliger Fassung, Rechtsstand vom 3. Dezember 2020

Verordnung des Ministers für Verkehr, Bau- und Seewirtschaft vom 25. April 2012 über die Höhe der Mautsätze

Rechtsstand vom 25. April 2012


Legt die Mautsätze für die Nutzung von 1 km Autobahn pro Fahrzeugkategorie fest

Verordnung des Ministerrats vom 22. März 2011 über Nationalstraßen oder deren Abschnitte, auf denen elektronische Maut erhoben wird, sowie über die Höhe der Sätze der elektronischen Maut

Einheitlicher Text


Bekanntmachung des Premierministers vom 9. Dezember 2020 über die Bekanntgabe des einheitlichen Textes der Verordnung des Ministerrats über Nationalstraßen oder deren Abschnitte, auf denen elektronische Maut erhoben wird, sowie über die Höhe der Sätze der elektronischen Maut

 

Definiert die Nationalstraßen oder deren Abschnitte der Klasse A, S, GP und G, auf denen elektronische Maut erhoben wird, und legt die Sätze der elektronischen Maut fest

Verordnung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 11. Mai 2021 über die Methode der Authentifizierung des Benutzers öffentlicher Straßen für die Eintragung in das Register der  Register der Zahler einer elektronischen Maut

Diese Veordnung legtfest, wie ein Nutzer öffentlicher Straßen für die Registrierung im elektronischen Mautzahlungsregister authentifiziert werden soll

Verordnung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 8. Juni 2021 über die elektronischen Mautgebühren, die im elektronischen Mauterhebungssystem der Nationalen Steuerverwaltung (KAS) erhoben werden, und die Übertragung von Bußgeldern

Diese Verordnung regelt die Fragen der Abrechnung und Zahlung im elektronischen Mauterhebungssystem der Nationalen Steuerverwaltung (KAS), die eine Gleichbehandlung der Nutzer garantiert

Verordnung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 18. August 2021 zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung der Verpflichtungen, die in der Zuständigkeit des Leiters des Finanzamts verbleiben, der befugt ist, ihre Vollstreckung im Wege der Verwaltungsvollstreckung zu verlangen, und der örtlichen Zuständigkeit dieses Leiters des Finanzamts

Betrifft: Ermächtigung des zuständigen Leiters des Finanzamts zum Erlass von Aufforderungen zur Zahlung der Zusatzmaut

BEKANNTMACHUNG DES MINISTERS FÜR FINANZEN, FONDS UND REGIONALPOLITIK vom 28. Juli 2021 zur Information über die Erhebung elektronischer Mautgebühren mit Hilfe der Kurzstreckenkommunikationstechnologie (DSRC)

Legt das Datum der Beendigung des elektronischen Mauterhebungssystems mit der DSRC-Technologie für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, einschließlich Bussen unabhängig von ihrem zulässigen Gesamtgewicht, sowie das Datum der Beendigung der Möglichkeit des Erwerbs und der Nutzung von Geräten für die Erhebung elektronischer Mautgebühren mit Hilfe der Kurzstreckenkommunikationstechnologie (DSRC) fest.

Verordnung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 6. Juli 2021 über die Benennung eines Organs der Nationalen Steuerverwaltung zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im Zusammenhang mit der Zahlung der Zusatzmaut

Gilt für die Ernennung des Leiters der Steuerkammer in Łódź zur Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Zusatzmaut (einschließlich des Erlasses von Aufforderungen, Prüfung von Einsprüchen, Erlass von Entscheidungen, Mitteilungen)

Verordnung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 5. Juli 2021 über die Benennung eines Organs der nationalen Steuerverwaltung zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der elektronischen Gebührenerhebung

Betrifft: Ernennung des Leiters der Steuerkammer in Łódź zur Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der elektronischen Gebührenerhebung (u.a. Feststellung, ob die bei der Selbstregistrierung in der SPOE KAS in das Register der elektronischen Gebührenzahler eingetragenen Daten, die bei der Authentifizierung nicht bestätigt wurden, mit den diesem Register beigefügten Dokumenten übereinstimmen, Löschung von Daten, Benachrichtigung über ihre Löschung und Annahme von digital rekonstruierten Vollmachten, die dem Register vorgelegt werden

Verordnung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 1. Juli 2021 über die Erstattung der Zusatzmaut und die Bearbeitung von Einsprüchen

Regelt die Frage der Rückerstattung der Zusatzmaut, die Art und Weise und die Frist für die Prüfung des erhobenen Einspruchs einheitlich für alle Beteiligten

Verordnung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 21. Juni 2021 über das Muster der Quittung für die erhobene Kaution gemäß Artikel 37gg Abs. 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 1994 über mautpflichtige Autobahnen und den Nationalen Straßenfonds

Legt das Muster der Quittung für die Barzahlung der Kaution als streng verrechenbare Vordrucke fest

Bekanntmachung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 22. Juni 2021 zur Information über die Einführung des elektronischen Mautsystems der Nationalen Steuerverwaltung KAS

Legt die Frist für die Einführung des IKT-Systems für die Erhebung der elektronischen  Maut  durch den Leiter der Nationalen Steuerverwaltung KAS fest.

Verordnung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 16. Juni 2021 über die Bestimmung des Finanzamtes, auf dessen Bankkonto die in Artikel 37gg Abs. 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 1994 genannte Einzahlung der Kaution erfolgt

Gilt für die Benennung des Finanzamts in Bydgoszcz, auf dessen Bankkonto die Kaution eingezahlt wird, wenn die Autobahnmaut von Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland nicht bezahlt wird.

Verordnung des Ministerrats vom 29. September 2021 zur Änderung der Verordnung über Nationalstraßen oder deren Abschnitte, auf denen eine elektronische Maut erhoben wird, und der Höhe der elektronischen Maut

Legt die Höhe der elektronischen Maut pro Kilometer Nationalstraße oder Abschnitt davon fest