FAQ

    • Es ist eine der Zahlungsmethoden für die Fahrt auf der mautpflichtigen Abschnitten staatlicher Autobahnen A2 (Konin-Stryków) und A4 (Wrocław-Sośnica), die ab dem 1. Dezember 2021 im e-TOLL-System gilt.

    • Das e-ticket ist ein Dienst, der sich an Nutzer leichter Fahrzeuge richtet, d. h. an PKWs, Motorräder und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen, die die von der Generaldirektion für Nationalstraßen und Autobahnen verwalteten mautpflichtigen Abschnitte der Autobahnen A2 (Konin-Stryków) und A4 (Wrocław Sośnica) benutzen.

    • Das e-ticket kann nur an der Stelle des e-TOLL Systempartners zurückgegeben werden, an der das e-ticket gekauft wurde.

    • Für den Erwerb des e-tickets ist keine Registrierung im e-TOLL-System erforderlich.

    • Sie können das e-ticket im Voraus, vor Beginn der geplanten Reise, hier erwerben:

    • Die e-TOLL PL TICKET Anwendung wird für den Erwerb eines e-tickets verwendet. Sie ist so konzipiert, dass es auf dem mobilen Gerät des Nutzers installiert wird. Die Nutzung erfolgt unter den Bedingungen, die in den Bestimmungen und der Datenschutzerklärung der e-TOLL PL TICKET Anwendung angegeben sind. Die Anwendung kann im Google Play Shop für Android-Mobilgeräte und im App Store für iOS-Mobilgeräte heruntergeladen werden. Das Herunterladen und die Nutzung der Anwendung sind kostenlos. Die e-TOLL PL TICKET Anwendung sammelt keine Geolokalisierungsdaten und erfordert keine Registrierung im e-TOLL System.

    • Das e-ticket kann bis zu 60 Tage vor der geplanten Fahrt erworben werden. Der Nutzer kann gleichzeitig mehrere e-tickets für künftige Fahrten erwerben. Das e-ticket ist 48 Stunden lang ab dem angegebenen Datum und der angegebenen Uhrzeit gültig. Wenn Sie Ihre Pläne ändern, können Sie es vor der angegebenen Startzeit zurückgeben.

    • Um ein e-ticket für die Autobahn zu kaufen, müssen Sie die folgenden Daten angeben:

      1. das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs
      2. Land der Fahrzeugzulassung
      3. Fahrzeugklasse (Fahrzeug <3,5 t oder Motorrad)
      4. Autobahnabschnitt (mit Angabe des Start- und Endknotens)
      5. Datum und Uhrzeit des geplanten Reisebeginns
    • Die Maut wird gemäß dem Gesetz vom 27. Oktober 1994 über gebührenpflichtige Autobahnen und den Nationalen Straßenfonds (d.h. Gesetzblatt von 2022, Pos. 2483, in der jeweils geltenden Fassung - im Folgenden als "u.a.p.-Gesetz" bezeichnet) erhoben.

    • Wenn Sie Ihre Pläne ändern, können Sie ein gekauftes e-ticket zurückgeben, sofern Sie die Rückgabe vor dem angegebenen Reisedatum und -zeitpunkt vornehmen. Sie können die Rückreise auf die gleiche Weise vornehmen, wie Sie das Ticket gekauft haben.

      Denken Sie daran, die individuelle Nummer – die Kennung – aufzubewahren, die jedes e-ticket hat. Sie müssen diese Nummer angeben, wenn Sie Ihr e-ticket zurückgeben.

    • Das e-ticket gilt für Fahrer, die auf gebührenpflichtigen Autobahnabschnitten fahren, die von der Generaldirektion für Nationalstraßen und Autobahnen verwaltet werden:

      • A2 - Konin - Stryków (99 km)
      • A4 - Breslau - Sośnica (162,4 km)

      Für Fahrer von leichten Fahrzeugen ist auf dem Abschnitt der Autobahn A4 Wrocław - Sośnica die Maut zwischen den Anschlussstellen der Umgehungsstraße von Gliwice (Kleszczów - Gliwice Sośnica) gebührenfrei. Es ist nicht erforderlich, das e-ticket zu kaufen oder die e-TOLL PL Anwendung zu verwenden.

    • Das e-ticket läuft 48 Stunden nach dem angegebenen Datum und der Uhrzeit des Reisebeginns oder dem Ende der Reise auf dem Abschnitt ab, für den das e-ticket gekauft wurde.

      Nicht jede Ausfahrt von der Autobahn bedeutet das Ende der Fahrt. Wenn der Fahrer ein e-ticket für den gesamten Abschnitt erwirbt und während der Fahrt die Autobahn an einer früheren Ausfahrt verlässt, verfällt das e-ticket nicht. Der Fahrer kann die Strecke erneut befahren und auf den verbleibenden Abschnitten mit demselben e-ticket weiterfahren.

    • Bei der Kontrolle durch die Inspektoren der Straßenverkehrsinspektion und die Beamten des Zoll- und Steuerdienstes sowie der Polizei müssen Sie eine individuelle Nummer vorlegen – die Kennung, die jedes e-ticket hat.

    • In Übereinstimmung mit Art. 37ge. Abs. 1 und 2 des Gesetzes über mautpflichtige Autobahnen und den Nationalen Straßenfonds wird für die Nichtbezahlung der Maut für die Benutzung der Autobahn, einschließlich der Fortsetzung der Autobahn oder ihres Abschnitts nach dem auf dem e-ticket angegebenen Ablaufdatum und der Uhrzeit, eine zusätzliche Gebühr von 500 PLN erhoben, die innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Wird die zusätzliche Gebühr innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Aufforderung entrichtet, ermäßigt sich ihr Betrag auf 400 PLN. Die zusätzliche Gebühr wird nicht erhoben, wenn die Maut innerhalb von 3 Tagen nach Beendigung der Fahrt durch den Erwerb eines e-tickets entrichtet wird.

      Die zusätzliche Gebühr wird nicht erhoben, wenn innerhalb von drei Tagen nach Beendigung der Fahrt auf der Autobahn oder ihrem Abschnitt die Maut für die Fahrt in der in Artikel 37a Abs. 9 festgelegten Weise entrichtet wird.

      Im Falle  einer Kontrolle auf der Straße kann eine Kaution für die zusätzliche Gebühr erhoben werden, wenn der Fahrer in einem Land wohnt, das mit Polen nicht durch ein Abkommen oder eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der gegenseitigen Erhebung dieser Gebühr verbunden ist.

      Wenn bei der Kontrolle festgestellt wird, dass kein gültiges e-ticket oder kein GPS-Gerät zur Übertragung von Geolokalisierungsdaten an das e-TOLL-System (e-TOLL PL-Anwendung, OBU/ZSL-Ortungsgerät) vorhanden ist, wird dem Fahrer eine Geldstrafe in Höhe von 500 PLN auferlegt. Die Handlungen des Fahrers, die darauf abzielen, das ordnungsgemäße Ablesen der Kfz-Kennzeichen zu verhindern (Abdecken, Verzieren, Anbringen zusätzlicher Zeichen usw.), werden ebenfalls mit einem Bußgeld belegt.

       

    • Die Ersetzung des Vignettenmautsystems durch das elektronische Mautsystem für Nationalstraßen (1. Juli 2011) hatte zum Ziel, das Vignettenmautsystem und das Mautsystem für gebührenpflichtige Autobahnen in Polen zu verbessern.
      Bei der Vignettenmaut handelte es sich um einen Pauschalbetrag, der nicht mit der tatsächlichen Nutzung der Straße durch Fahrzeuge verbunden war und daher unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Straßenabnutzung war.
      Bei der elektronischen Maut handelt es sich um eine Gebühr für die tatsächlich zurückgelegten Kilometer, die auf den Prinzipien "Nutzer bezahlt" und "Verschmutzender bezahlt" beruht, indem je nach Umweltbelastung des Fahrzeugs differenzierte Mautgebühren erhoben werden.

    • Das elektronische Mautsystem e-TOLL funktioniert auf der Grundlage der GNSS-Satellitentechnologie und der drahtlosen Datenübertragung und wird zur Zahlung der elektronischen Maut für schwere Fahrzeuge und der Autobahnmaut für leichte Fahrzeuge verwendet. Es ist vollständig mit den bereits implementierten Systemen des Finanzministeriums, wie ANPRS oder SENT, integriert. Die Höhe der elektronischen Maut wird auf der Grundlage der an das System übermittelten Geostandortdaten berechnet. Das System ermöglicht auch Mautzahlungen auf den Autobahnabschnitten A2 Konin-Stryków und A4 Wrocław-Sośnica. Für die Nutzer von leichten Fahrzeugen (die die Autobahnmaut entrichten) steht ab dem 1. Dezember eine zweite Zahlungsmethode zur Verfügung – der Erwerb eines e-tickets oder, ähnlich wie bei der elektronischen Maut, die Übertragung von Globalisierungsdaten mit Hilfe der e-TOLL PL Anwendung oder der zum System zugelassenen OBU- oder ZSL-Ortungsgeräte. Die im Rahmen von e-TOLL eingesetzten Technologien ermöglichten die Einführung des Free-Flow-Verkehrs auf mautpflichtigen Autobahnen ohne Schranken und damit die Abschaltung des manuellen Mautsystems. Bei einem Teil der konzessionierten Abschnitte basiert das eingeführte Video-Tolling auf der OCR-Technologie (eine Kamera, die automatisch das Kfz-Kennzeichen liest). Nähert sich ein Fahrzeug der Schranke und ist in der Lage, die Maut zu bezahlen, z. B. über eine mit dem System kooperierende Anwendung, wird die Schranke automatisch hochgefahren.  Die Anwendung der Video-Tolling-Technologie in e-TOLL würde den Bau eines separaten, unabhängigen IT-Systems erfordern, das nur für die Fahrer der Abschnitte A2 und A4 bestimmt ist, und die Integration des Systems mit dem bereits funktionierenden e-TOLL-System. Hervorzuheben ist auch, dass die im Rahmen von e-TOLL angewandten Lösungen eine reibungslose Durchfahrt auf der Autobahn ermöglichen, ohne dass Mautstellen gebaut und unterhalten werden müssen, und somit zu einem höheren Durchsatz dieser Autobahnabschnitte und einem höheren Fahrkomfort für die Fahrer beitragen, die nicht mehr gezwungen sind, vor der Auffahrt auf die Autobahn im Stau zu stehen.

    • Wenn Sie vor oder während der Fahrt auf dem gebührenpflichtigen Autobahnabschnitt feststellen, dass Sie kein gültiges e-ticket haben,

      - halten Sie nicht kurz vor der Einfahrt in den Autobahnabschnitt an – Sie gefährden sich und andere,

      - so schnell wie möglich kaufen Sie ein e-ticket kaufen, z. B. mit Hilfe eines Fahrgastes. Sie können dies auch während der Fahrt tun, indem Sie an einem bestimmten Ort anhalten. Sie können dann das e-ticket mit der e-TOLL TICKET Anwendung, einer Partneranwendung oder an der nächstgelegenen Tankstellen unserer Partner erwerben (die Liste der Partner, ihrer Anwendungen und Tankstellen finden Sie unter etoll.gov.pl),

      - während der Fahrt können Beamte des Zoll- und Steuerdienstes und der Polizei sowie Inspektoren der Straßenverkehrsinspektion prüfen, ob Sie im Besitz eines gültigen e-tickets sind, und bei dessen Fehlen eine Geldbuße in Höhe von 500 PLN gegen Sie verhängen,

      - wenn Ihre Fahrt nicht kontrolliert wurde und Sie keine Geldbuße zu zahlen haben und es Ihnen gleichzeitig nicht gelungen ist, während Ihrer Fahrt ein e-ticket zu erwerben, können Sie das fehlende e-ticket bis zum Ende des dritten Tages ab dem Tag, an dem die Fahrt beendet wurde, kaufen. Wenn Sie das e-ticket nicht innerhalb dieser Frist oder erst nach Ablauf dieser 3 Tage nach Fahrtende kaufen, wird Ihnen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 500 PLN berechnet (basierend auf der Ablesung Ihres Fahrzeugkennzeichens durch die Infrastruktur des e-TOLL-Systems),

      - denken Sie beim Erwerb eines fehlenden e-tickets daran, den Beginn der Gültigkeitsdauer als Datum und Uhrzeit der Einfahrt auf die Autobahn anzugeben, sowohl während als auch nach der Fahrt.

    • Ja, der Nutzer kann die Route an einer früheren Anschlussstelle verlassen, in diesem Fall erhält er jedoch keine Erstattung für die verbleibenden Abschnitte der Route. Das e-tcket kann nur vor dem geplanten Startdatum und der geplanten Startzeit zurückgegeben werden.

    • Nein, das e-ticket ist ein einmaliges Autobahnticket, das 48 Stunden lang ab dem auf dem e-ticket angegebenen Startdatum und der Uhrzeit auf der angegebenen Strecke gültig ist. Fährt der Fahrer die angegebene Strecke erneut ab, kann seine Fahrt im System als unbezahlt registriert werden. Dies kann dazu führen, dass eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 500 PLN erhoben wird.

    • Wenn Ihre Fahrt nicht kontrolliert wurde, Sie keine Geldstrafe erhalten haben und es Ihnen nicht gelungen ist, während der Fahrt ein e-ticket zu kaufen, können Sie bis zum Ende des dritten Tages nach Beendigung der Fahrt ein e-ticket kaufen. Wird das e-ticket nicht innerhalb dieser Frist oder erst 3 Tage nach Beendigung der Fahrt gekauft, kann eine zusätzliche Gebühr von 500 PLN erhoben werden (basierend auf der Ablesung Ihres Fahrzeugkennzeichens durch die Infrastruktur des e-TOLL-Systems).

      Wenn Sie ein fehlendes e-ticket kaufen, denken Sie daran, als Beginn der Gültigkeitsdauer das Datum und die Uhrzeit anzugeben, die dem Zeitpunkt der Auffahrt auf die Autobahn entsprechen, sowohl während der Fahrt als auch nach deren Beendigung.

    • Es ist möglich, eine Bestätigung der e-ticket-Ausstellung in traditioneller Papierform im stationären Vertriebsnetz der e-TOLL-Systempartner zu erhalten. Die Ausgabe des e-ticket an den Tankstellen wird mit einem Ausdruck auf einem Fiskaldrucker dokumentiert, der jedoch nicht als Quittung gilt, sondern mit dem Vermerk "kein Registrierkassenbelag" versehen ist. Für das e-ticket wird kein Registrierkassenbelag ausgestellt. Außerdem können Sie im Falle von Zahlungs- oder Flottenkartentransaktionen einen zusätzlichen Ausdruck zur Bestätigung der Kartentransaktion erhalten. Bei Bar- oder Kartenzahlung ist es möglich, eine Belastungsanzeige mit den Daten des Kunden zu erhalten (Rechnung mit ND-Tarif).

    • Nein, Sie müssen den Kaufbeleg für das e-ticket bei der Kontrolle nicht mit sich führen. Jedes e-ticket hat seine eigene eindeutige E-TICKET-ID-Nummer. Der Fahrer kann, muss aber nicht, die Nummer des an einer Tankstelle gekauften oder ausgestellten e-ticket aufbewahren und bei einer Kontrolle während der Fahrt vorzeigen. Gemäß dem Artikel 37a. Abs. 30 des Gesetzes über mautpflichtige Autobahnen und den Nationalen Straßenfonds, die im e-ticket enthaltenen Daten (einschließlich der eindeutigen e-ticket-Nummer, des Fahrzeugkennzeichens, des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, des Autobahnabschnitts, für den die Maut erhoben wurde, der Gültigkeitsdauer des e-ticket, der Kilometerzahl und des Mautbetrags) im elektronischen Mauterhebungssystem der KAS erfasst und in diesem System mindestens 12 Monate und höchstens 24 Monate lang gespeichert, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Autobahn oder der Autobahnabschnitt befahren wurde, es sei denn, dass vor Ablauf dieses Zeitraums eine Aufforderung gemäß Art. 37 Abs. 7 des vorgenannten Gesetzes ausgestellt wird, ein Verwaltungs-, Vollstreckungs- oder Verwaltungsgerichtsverfahren eingeleitet wird, für das die Daten erforderlich sind; in diesem Fall werden die Daten bis zum Abschluss des jeweiligen Verfahrens gespeichert.

    • Ja. Die gleichzeitige Nutzung von zwei Anwendungen, die auf der Übermittlung von Geolokalisierungsdaten basieren, führt zu einer doppelten Abrechnung derselben Maut.

    • Gültige Zahlungsmethoden im e-TOLL-System finden Sie unter:

      https://etoll.gov.pl/lekkie/system-e-toll/czym-jest-e-toll/o-systemie/

    • Mit Autopay brauchen Sie kein herkömmliches e-ticket zu kaufen, denn das System liest Ihren Standort im richtigen Moment und erhebt automatisch die Maut für das e-ticket, wenn Sie die Autobahn verlassen. Alles, was Sie tun müssen, ist, die Anwendung auf Ihrem Telefon zu installieren und Push-Benachrichtigungen zu akzeptieren. Die Anwendung basiert auf GPS-Technologie, erfasst aber die Position des Fahrzeugs nur beim Auffahren auf die Autobahn und beim Verlassen der Autobahn – die Daten werden nicht gespeichert oder an externe Parteien übermittelt.

      So starten Sie die Nutzung von e-TOLL mit Autopay: Laden Sie die Anwendung herunter, erstellen Sie ein Konto und geben Sie Ihre Fahrzeugdaten ein, fügen Sie Ihre Kartendaten hinzu (die für die Zahlung verwendet werden sollen), stimmen Sie zu, Ihren Standort zu lesen und Push-Benachrichtigungen zu erhalten. Denken Sie daran, die Anwendung während der Fahrt einzuschalten – sie kann im Hintergrund laufen.

    • Die Anwendung sammelt nur dann Daten, wenn die Funktion "Fahrt starten" aktiviert ist. Vergewissern Sie sich daher vor der Auffahrt auf die Autobahn, dass die Anwendung nicht aktiviert ist und keine Daten an das e-TOLL-System überträgt.

    • Damit der Dienst erbracht werden kann, müssen Sie sich damit einverstanden erklären, Ihren Standort zu lesen und Push-Benachrichtigungen zu erhalten (dies ist notwendig, da wir Ihnen eine Bestätigung über den Kauf des e-ticket schicken). Schalten Sie bei der Verwendung der Anwendung nicht den Batteriesparmodus ein, da dies die Funktion beeinträchtigen kann. Sie können dontkillmyapp.com verwenden, um die detaillierten Akkueinstellungen zu überprüfen – einige Systeme haben ihre eigene Strategie für das Akkumanagement in der Anwendung, Sie müssen eventuell Autopay zu den Ausnahmen hinzufügen. Wenn Sie unterwegs sind – schalten Sie die Anwendung ein, sie kann im Hintergrund laufen.

    • Für Fahrer leichter Fahrzeuge wird auf dem Abschnitt der Autobahn A4 (Wrocław-Sośnica) die Maut zwischen den Anschlussstellen der Umgehungsstraße von Gliwice (Kleszczów - Gliwice Sośnica) erhoben.

      Die Maut für die Fahrt auf dem Abschnitt Kleszczów - Gliwice Sośnica wird bei der Einfahrt in die mautfreie Umgehungsstraße (z. B. an den Anschlussstellen Gliwice Sośnica, Gliwice Bojków, Gliwice Ostropa, Kleszczów) und bei der Ausfahrt aus einem der mautpflichtigen Abschnitte der Autobahn A4 (z. B. an der Anschlussstelle Bielany Wrocławskie) erhoben.

      Mit dem mautfreien Abschnitt der Umgehungsstraße von Gliwice sollen keine Gebühren für lokale Fahrten innerhalb des Ballungsraums Gliwice erhoben werden.

    • Es handelt sich um Abschnitte auf der Umgehungsstraße von Gliwice, d. h. Gliwice Sośnica, Gliwice Bojków, Gliwice Ostropa, Kleszczów, und nur die Fahrt zwischen diesen Abschnitten ist mautfrei.   

      Wenn die Strecke über die gebührenfreien Abschnitte hinausgeht, muss der Nutzer eine Gebühr für die gesamte zurückgelegte Strecke entrichten.

    • Die Autopay-Anwendung funktioniert auf den folgenden Autobahnabschnitten: AmberOne A1 und A4 Kraków-Katowice, und seit dem 1. Dezember 2021 auch die staatlichen Abschnitte der Autobahnen A2 (Konin-Stryków) und A4 (Wrocław-Sośnica). Autobahnmautgebühren, die über die Autopay-Anwendung bezahlt werden, sind mit der Notwendigkeit der Übertragung von GPS-Daten an das e-TOLL-System verbunden.  Aus diesem Grund muss die Autopay-Anwendung während der Fahrt (zumindest im Hintergrund) aktiv bleiben. Die Anwendung läuft im Hintergrund, ohne dass Sie sich anmelden müssen. Wenn Sie jedoch Änderungen an Ihrem Konto in der Anwendung vornehmen möchten, müssen Sie den Anmeldevorgang durchlaufen.

    • Das e-TOLL-System ist auf den Autobahnabschnitten anwendbar, die von der Generaldirektion für Nationalstraßen und Autobahnen verwaltet werden:

      • A2 - Konin - Stryków (99 km)
      • A4 - Breslau - Sośnica (162,4 km)
    • Nein. Die Autobahn A4, Abschnitt Katowice-Krakw, ist noch nicht in das neue elektronische Mauterhebungssystem e-TOLL einbezogen. Derzeit ist Stalexport Autostrady S.A. der Mauterheber auf diesem Abschnitt.

    • Wenn Sie Ihre Pläne ändern, können Sie das gekaufte e-ticket zurückgeben, sofern Sie die Rückgabe vor dem angegebenen Abfahrtsdatum und der angegebenen Uhrzeit vornehmen. Sie können die Erstattung auf demselben Weg vornehmen, auf dem Sie Ihr e-ticket gekauft haben.

      Denken Sie daran, die individuelle Nummer – den Identifikator – jedes e-ticket aufzubewahren. Sie müssen diese Nummer angeben, wenn Sie Ihr e-ticket zurückgeben.

    • Die Maut für eine Autobahn richtet sich nach der Anzahl der gefahrenen Kilometer. Die Mautsätze ergeben sich aus der Verordnung des Ministers für Verkehr, Bau und Seewirtschaft vom 25. April 2012. über die Mautsätze auf der Autobahn.
      Der Mauttarif für 1 km Autobahn für Fahrzeuge der Kategorie 1 (Motorräder) beträgt 0,05 PLN.
      Der Mautsatz für 1 km Autobahn für Fahrzeuge der Kategorie 2 (Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen) beträgt 0,10 PLN.
      Detaillierte Informationen über den Mauttarif für einzelne Mautabschnitte finden Sie in der Rubrik „Mauttarife" auf etoll.gov.pl