Welche Fahrzeuge einer Maut unterliegen
Die Fahrer von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen (nachfolgend Leichtfahrzeuge genannt) sind gemäß dem Gesetz vom 27. Oktober 1994 über gebührenpflichtige Autobahnen und den Nationalen Straßenfonds verpflichtet, auf den Abschnitten der staatlichen mautpfichtigen Autobahnen A2 Konin-Stryków und A4 Wrocław-Sośnica Maut zu zahlen.
Die Fahrer von Leichtfahrzeugen können die Maut auf der Autobahn A4 Wrocław - Sośnica und der Autobahn A2 Konin-Stryków, die von der GDDKiA verwaltet wird, freiwillig im manuellen System an Mautstationen oder auf eine elektronische Weise bezahlen.
Die Zahlung der Maut im e-TOLL System bedeutet keinen Verzicht auf die Möglichkeit, die Maut im manuellen System zu zahlen.
Bis zum 30. November 2021 ist die Zahlung der Maut über das e-TOLL System für Fahrzeugführer freiwillig:
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ≤ 3,5 t |
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Die Nutzung des e-TOLL Systems ist für alle Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (nachfolgend: schwere Fahrzeuge) sowie Busse, unabhängig von ihrem zulässigen Gesamtgewicht, die auf mautpflichtigen Straßen fahren, obligatorisch. Das Gesetz vom 21. März 1985 über öffentliche Straßen schreibt die Zahlung einer elektronischen Maut für die Nutzung schwerer Fahrzeuge auf nationalen Straßen vor, die im e-TOLL System enthalten sind. Die elektronische Maut kann nicht im manuellen Mautsystem bezahlt werden.