Kontrolle der ordnungsgemäßen Entrichtung der Maut
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An ausgewählten Stellen des mautpflichtigen Straßennetzes wurden Geräte und Systeme zur Kontrolle der korrekten Entrichtung der Mautgebühren installiert. Die stationären Kontrollstellen werden durch Geräte ergänzt, die vorübergehend an beliebigen Stellen des mautpflichtigen Straßennetzes und in Fahrzeugen installiert werden. Im Falle eines Versäumnisses bei der elektronischen Mautentrichtung verhängt die Generalinspektion für den Straßenverkehr (GITD) ein Bußgeld gegen den Adressaten. Die Kontrolle der korrekten Zahlung der elektronischen Maut wird auch von den GITD-Inspektoren und den Beamten des Zoll- und Steuerdienstes mit Hilfe von Geräten und Systemen durchgeführt, die in den für die mobile Kontrolle verwendeten Fahrzeugen installiert sind. Eine ausführliche Beschreibung der Kontrollen und der Höhe der Bußgelder finden Sie im Abschnitt "Mautkontrollen" auf der Website etoll.gov.pl.
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Wenn der Hauptinspektor für den Straßentransport oder Beamte des Zoll- und Steuerdienstes bei der Kontrolle der korrekten Zahlung der elektronischen Maut im e-TOLL-System feststellen, dass der Fahrzeugführer falsche Angaben gemacht hat, können sie eine Verwaltungsstrafe verhängen.