FAQ
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Ein Nutzer aus Polen kann sich auf 3 Arten registrieren:
- online auf etoll.gov.pl durch die Einrichtung eines Internet-Kundenkontos (IKK) (die Authentifizierung erfolgt über ein vertrauenswürdiges Profil, mit einem Login und Passwort oder über die mObywatel Anwendung )
- stationär in den e-TOLL-Kundendienststellen (MOK), wo die Registrierung von einem MOK-Mitarbeiter durchgeführt wird
- durch Flottenkartenbetreiberin -
Die Registrierung eines Nutzers aus dem Ausland ist auf 3 Arten möglich:
- online unter etoll.gov.pl durch Einrichtung eines Internet-Kundenkontos (IKK) (die Authentifizierung erfolgt durch Login und Passwort. Hierfür benötigen Sie folgende Daten: Vor- und Nachname, E-Mail, Art und Nummer des Ausweises). Diese Registrierung ist für Personen gedacht, die nicht das vertrauenswürdige Profil oder die mObywatel Anwendung zum Einloggen verwenden.
- stationär in den e-TOLL-Kundendienststellen (MOK), wo die Registrierung von einem MOK-Mitarbeiter durchgeführt wird
- durch Flottenkartenbetreiber -
Ja, der Nutzer kann mehrere Fahrzeuge unter einem Konto anmelden, unabhängig von der gewählten Finanzierungsart.
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Nach dem 30. September 2021 stellt das Befahren mautpflichtiger Straßen bei Nichtbezahlung der Gebühren im e-TOLL-System einen Verstoß gegen die in Art. 13 Abs. 1 Punkt 3 des Gesetzes über öffentliche Straßen genannte Verpflichtung dar, der mit einer Geldstrafe geahndet wird, außer in den im Gesetz über öffentliche Straßen genannten Fällen.
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Alle Rückerstattungen erfolgen über dieselbe Zahlungsmethode, über die der Nutzer die Zahlung geleistet hat. Ist eine Erstattung auf demselben Weg nicht möglich, erfolgt die Erstattung auf das vom Nutzer angegebene Bankkonto. Für die Rückerstattung muss ein Antrag im Internet-Kundenkonto gestellt werden oder das Abmeldeformular aus dem e-TOLL-System ausgefüllt und an kontakt@etoll.gov.pl gesandt oder bei einer der Kundendienststellen eingereicht werden
Ergänzend
Die Rückzahlung der Sicherheit erfolgt auf schriftlichen Antrag des öffentlichen Straßenbenutzers innerhalb von 30 Arbeitstagen ab dem Datum der Schließung des Abrechnungskontos durch den Mauterheber, vorbehaltlich der Begleichung der fälligen elektronischen Maut. Im Falle eines vorausbezahlten Abrechnungskontos erfolgt die Erstattung auf schriftlichen Antrag des öffentlichen Straßenbenutzers innerhalb von 30 Arbeitstagen nach der Bestätigung des Antrags.
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ist zwecks Berechnung der Gebühren notwendig, bei der Registrierung das Fahrzeug mit einem Gerät, das Übermittlung von Geolokalisierungsdaten zum e-TOLL-System ermöglicht, zu verbinden.
Die Nutzer haben zur Wahl:
- OBU-Bordeinheiten – erhältlich im e-TOLL-Vertriebsnetz und bei autorisierten Partnern
- Externe Ortungsgeräte (ZSL) – in Nutzerfahrzeugen erhältlich
- Mobile App e-TOLL PL – zur Nutzung des Mobiltelefons als Übermittlungsgerät der Geolokalisierungsdaten
Das Gewählte Gerät muss aktiviert werden – sonst werden keine Gebühren berechnet.
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Sie können ein Gerät von einem Fahrzeug auf ein anderes übertragen, müssen es aber zunächst dem Fahrzeug zuweisen, auf das Sie es übertragen möchten. Andernfalls droht dem Fahrer eine Verwaltungsstrafe.
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GPS-Geräte für die Übertragung von Geolokalisierungsdaten an das e-TOLL-System und für die Zahlung der Maut in diesem System können auf dem freien Markt nur von den OBU/ZSL-Betreibern [externe Ortungsgeräte] erworben werden, die erfolgreich getestet und für das e-TOLL-System zugelassen wurden. Die Liste der zugelassenen Betreiber und Gerätetypen finden Sie unter:
https://www.etoll.gov.pl/de/schwere/e-toll-system/geraete/obu/
und
https://www.etoll.gov.pl/de/schwere/e-toll-system/geraete/externe-ortungsgerat/
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Das Internet-Kundenkonto (IKK) ist ein Selbstbedienungsdienst für die Kontoführung im e-TOLL-System. Über das IKK können Sie sich im e-TOLL-System anmelden, wichtige Parameter der Dienste konfigurieren, um sie an Ihre Bedürfnisse anzupassen, und:
- Abrechnungskonten einrichten, für die Sie die Art der Finanzierung der Fahrten festlegen
- Fahrzeuge registrieren und sie mit dem bevorzugten Gerät (mobile Anwendung, OBU, ZSL [externe Ortungsgeräte]) verknüpfen
- Ihre Finanzen verwalten, Ihr Guthaben aufladen oder Ihre Lastschrift bezahlen
- andere Nutzer hinzufügen, die Ihnen bei der Verwaltung Ihres e-TOLL-Kontos gemäß den erteilten Berechtigungen helfen werden
- die abgeschlossenen Fahrten im e-TOLL-System überprüfen und die vorgenommenen Abrechnungen verifizieren
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Der Nutzer kann mehrere Fahrzeuge zu einem Abrechnungskonto im Internet-Kundenkonto (IKK) hinzufügen und dann auf der Ebene der e-TOLL PL Anwendung auswählen, welches Fahrzeug er fahren möchte. Es reicht aus, allen hinzugefügten Fahrzeugen des IKK dieselbe Business Nummer (Business-ID) zuzuordnen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei dem IKK registrieren müssen, um die e-TOLL PL Anwendung zur Übertragung von Geolokalisierungsdaten nutzen zu können.
Einzelheiten finden Sie unter: https://www.etoll.gov.pl/de/schwere/anmeldung-im-e-toll-system/wie-kann-ich-mich-anmelden/
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Die e-TOLL PL Anwendung ist kostenlos. Der Nutzer ist verpflichtet, die Datenübermittlung und die finanziellen Mittel für die Zahlung der elektronischen Maut oder die Zahlung der Maut für die Fahrt - im Falle der Fahrt auf Straßen mit der Verpflichtung zur Zahlung der elektronischen Maut - zu gewährleisten.
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Die e-TOLL PL Anwendung wird von den mobilen Plattformen Android (min. 8.0) und IOS (min. 14) unterstützt.
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Der Mindestbetrag der Gebühr in der e-TOLL PL Anwendung beträgt 20 PLN sowohl für schwere als auch für leichte Nutzfahrzeuge.
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Ja. Die über die e-TOLL PL Anwendung gesammelten Daten werden verschlüsselt und ausschließlich zum Zweck der Ausführung von Prozessen im Zusammenhang mit der Zahlung der elektronischen Maut und der Maut für die Fahrt und der Überwachung des SENT-Transports verwendet.
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Geben Sie im Internet-Kundenkonto (IKK) unter der Registerkarte Fahrzeuge die Daten des mobilen Geräts ein, indem Sie die von der Anwendung generierte Business-ID eingeben. Auf diese Weise wird die Anwendung mit dem Fahrzeug verknüpft. Ein Fahrzeug kann nicht über die mobile Anwendung hinzugefügt werden, es muss im Internet-Kundenkonto registriert werden.
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Wenn der Nutzer die Fehlfunktion des Geolokalisierungsgeräts nicht im Voraus erkennt, sollte er das Fehlen der Mautgebühr über den gewählten Kommunikationskanal melden, damit das Finanzministerium und die Nationale Steuerverwaltung eine technische Analyse und eine individuelle Prüfung dieser Meldung vornehmen können.
Im Falle des Erhalts einer Vorladung mit einem Bußgeldbescheid kann der Nutzer dagegen Einspruch erheben.
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Verwenden Sie in diesem Fall die Funktion "Fahrt ergänzen" im Internet-Kundenkonto und geben Sie den Ort an, an dem Ihr Gerät nicht mehr funktioniert, sowie das Ziel Ihrer Fahrt. Sie müssen die Fahrt im Voraus bezahlen.
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Jedes Mal, wenn Sie die e-TOLL PL Anwendung verwenden möchten:
- schalten Sie diese spätestens einige Minuten vor der Auffahrt auf eine Autobahn ein;
- Vergewissern Sie sich, dass das System nicht automatisch in den Energiesparmodus gewechselt hat. (Wenn Sie ein Android-Telefon haben, vergewissern Sie sich, dass die e-TOLL PL Anwendung zu den Android-Batterieverwaltungsausnahmen hinzugefügt wurde).
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Die Zahlungsarten im e-TOLL-System sind je nach Kontomodus mit einer der folgenden Zahlungsarten möglich:
- Prepaid-Konto:
a) Kreditkarte
b) Flottenkarte
c) Bargeld
d)Banküberweisung (nächste Aufladungen)
e) schnelle Online-Zahlungen
Kontoaufladung mit einer Banküberweisung ist nur auf die genannte individuelle Bankkontonummer, die bei der Anmeldung im System generiert wurde möglich, nach Erstellung der Finanzierung also Aufladung mit einer anderen Zahlungsmethode als Überweisung. Im Gegensatz zu anderen Zahlungsmethoden wird das Guthaben auf dem Nutzerkonto nicht sofort gutgeschrieben, so dass der Nutzer verpflichtet ist, sich vor der Nutzung der Zahlungsmethode zu vergewissern, ob sein Konto bereits gutgeschrieben wurde.
- ein Konto für aufgeschobene Zahlungen:
a) Flottenkarte
b) Banküberweisung
Möglichkeit der Nennung durch den Nutzer der Flottenkarte als Verrechnungsmethode der Zahlungen aus den Verpflichtungen im Zusammenhang mit elektronischer Zahlung – wird durch den Betreiber des Flottensystems ausgeführt, im Rahmen dessen die mit der Flottenkarte ausgeführten Transaktionen akzeptiert werden.
Bei Nutzung der Banküberweisung als Zahlungsmethode deckt der Nutzer die Überweisungskosten.
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Es handelt sich um ein Konto, bei dem die Mautgebühren für die Durchfahrt von Fahrzeugen, die dem Konto des Nutzers zugeordnet sind, auf Abschnitten des mautpflichtigen Straßennetzes die Höhe des auf dem Konto des Nutzers geladenen Bargelds verringern.
Die erforderliche Mindestaufladung des Guthabens im e-TOLL-System ist ab 20,00 PLN möglich.
Die Mindestwarnschwelle beträgt 100 PLN (Hinweis: Der Benutzer kann die Mindestwarnschwelle höher ansetzen).
Der Höchstbetrag der Aufladung im e-TOLL-System ist auf das Produkt aus 1.000 PLN und der Anzahl der auf dem aufzuladenden Abrechnungskonto registrierten Fahrzeuge begrenzt, z.B. für ein Konto mit 5 registrierten Fahrzeugen kann der Höchstbetrag der Aufladung 5.000 PLN nicht überschreiten. Dieser Wert ist auch der maximale Saldo des Abrechnungskontos, d. h. wenn der Nutzer bereits über Guthaben auf dem Konto verfügt, sollte der Aufladebetrag um diesen Wert reduziert werden. -
Ist das Abrechnungskonto nicht ausreichend gedeckt, ist der Nutzer verpflichtet, die elektronische Maut durch Aufladen seines IKK-Kontos zu bezahlen, bevor er die mautpflichtige Fahrt antritt. Der Nutzer kann den Fehlbetrag spätestens 3 Tage nach Beendigung der Reise ausgleichen.
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Ein "Konto mit aufgeschobener Zahlung" ist ein Konto, dessen Benutzer nach der Nutzung des mautpflichtigen Straßennetzes für alle auf dem Konto registrierten Fahrzeuge am Ende des Abrechnungszeitraums (1 Monat) innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Lastschrift für diesen Zeitraum zahlt. Das Konto wird auf der Grundlage der Registrierung im e-TOLL-System erstellt und kann ein oder mehrere Fahrzeuge betreffen. Für die Eintragung eines Kontos mit aufgeschobener Zahlung ist eine finanzielle Sicherheit erforderlich. Das kann eine:
- Bankgarantie
- Versicherungsgarantie sein.
- Barkaution
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Die elektronische Gebühr ist eine öffentliche Abgabe (Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentlichen Finanzen, GBl. 2019, Pos. 869 in der jeweils gültigen Fassung), die vom Leiter der Nationalen Steuerverwaltung KAS erhoben werden und daher nicht unter das Mehrwertsteuergesetz fallen. Die Lastsschrift (auch elektronisch beim IKK erhältlich) ist ein offizielles Buchhaltungsdokument und kann in die Bücher des Unternehmens aufgenommen werden.
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Wie berechne ich die elektronische Maut für eine bestimmte Strecke auf einer mautpflichtigen Straße?
Wir empfehlen Ihnen, den interaktiven Mautrechner unter www.etoll.gov.pl zu verwenden. Es ermöglicht Ihnen, den zu erwartenden Mautsatz durch Angabe von Fahrzeugparametern und der geplanten Route einfach zu ermitteln.
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Wie kann ich meinen Kontostand und die auf mautpflichtigen Straßen zurückgelegte Strecke überprüfen?
Sie können Ihren Kontostand über das Internet-Kundenkonto und die mobile e-TOLL PL Anwendung sowie während eines Gesprächs mit einem Berater des telefonischen Kundenservice überprüfen. Die Historie der mautpflichtigen Fahrten und der erhobenen Mauten ist im Internet-Kundenkonto verfügbar.
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Bei einem Konto mit aufgeschobener Rechnungsstellung kann die Maut von der vom Nutzer hinterlegten Sicherheit abgezogen werden, wenn der Nutzer die elektronische Gebühr nicht fristgerecht bezahlt. Gleichzeitig werden die im Satz der Abrechnungskonten enthaltenen Abrechnungskonten nicht mehr als aktive Konten im Modus der aufgeschobenen Zahlung geführt, und es werden entsprechend Konten im Modus der Vorauszahlung ohne Sicherheit mit einem Saldo von 0 PLN eingerichtet. In diesem Fall ist der Nutzer verpflichtet, die Bedingungen für diese Art von Nutzerkonto einzuhalten. Bei nicht fristgerechter Zahlung der elektronischen Maut hat der Nutzer für den gesamten Verzugszeitraum Zinsen zu zahlen. Außerdem muss der Nutzer mit Sanktionen seitens der Generalinspektion für den Straßenverkehr (GITD) rechnen.
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An den Kundendienststellen können Sie Ihr Abrechnungskonto aufladen und die Lastschrift in bar bezahlen. Die elektronische Maut wird durch das e-TOLL-System eingezogen und durch Abbuchung des Betrages vom Abrechnungskonto oder durch Erhebung der Maut im Ratenzahlungsmodus abgerechnet.
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Das elektronische Mautsystem e-TOLL funktioniert auf der Grundlage der GNSS-Satellitentechnologie und der drahtlosen Datenübertragung und wird zur Zahlung der elektronischen Maut für schwere Fahrzeuge und der Autobahnmaut für leichte Fahrzeuge verwendet. Es ist vollständig mit den bereits implementierten Systemen des Finanzministeriums, wie ANPRS oder SENT, integriert. Die Höhe der elektronischen Maut wird auf der Grundlage der an das System übermittelten Geostandortdaten berechnet. Das System ermöglicht auch Mautzahlungen auf den Autobahnabschnitten A2 Konin-Stryków und A4 Wrocław-Sośnica. Für die Nutzer von leichten Fahrzeugen (die die Autobahnmaut entrichten) steht ab dem 1. Dezember eine zweite Zahlungsmethode zur Verfügung – der Erwerb eines e-tickets oder, ähnlich wie bei der elektronischen Maut, die Übertragung von Globalisierungsdaten mit Hilfe der e-TOLL PL Anwendung oder der zum System zugelassenen OBU- oder ZSL-Ortungsgeräte. Die im Rahmen von e-TOLL eingesetzten Technologien ermöglichten die Einführung des Free-Flow-Verkehrs auf mautpflichtigen Autobahnen ohne Schranken und damit die Abschaltung des manuellen Mautsystems. Bei einem Teil der konzessionierten Abschnitte basiert das eingeführte Video-Tolling auf der OCR-Technologie (eine Kamera, die automatisch das Kfz-Kennzeichen liest). Nähert sich ein Fahrzeug der Schranke und ist in der Lage, die Maut zu bezahlen, z. B. über eine mit dem System kooperierende Anwendung, wird die Schranke automatisch hochgefahren. Die Anwendung der Video-Tolling-Technologie in e-TOLL würde den Bau eines separaten, unabhängigen IT-Systems erfordern, das nur für die Fahrer der Abschnitte A2 und A4 bestimmt ist, und die Integration des Systems mit dem bereits funktionierenden e-TOLL-System. Hervorzuheben ist auch, dass die im Rahmen von e-TOLL angewandten Lösungen eine reibungslose Durchfahrt auf der Autobahn ermöglichen, ohne dass Mautstellen gebaut und unterhalten werden müssen, und somit zu einem höheren Durchsatz dieser Autobahnabschnitte und einem höheren Fahrkomfort für die Fahrer beitragen, die nicht mehr gezwungen sind, vor der Auffahrt auf die Autobahn im Stau zu stehen.
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An ausgewählten Stellen des mautpflichtigen Straßennetzes wurden Geräte und Systeme zur Kontrolle der korrekten Entrichtung der Mautgebühren installiert. Die stationären Kontrollstellen werden durch Geräte ergänzt, die vorübergehend an beliebigen Stellen des mautpflichtigen Straßennetzes und in Fahrzeugen installiert werden. Im Falle eines Versäumnisses bei der elektronischen Mautentrichtung verhängt die Generalinspektion für den Straßenverkehr (GITD) ein Bußgeld gegen den Adressaten. Die Kontrolle der korrekten Zahlung der elektronischen Maut wird auch von den GITD-Inspektoren und den Beamten des Zoll- und Steuerdienstes mit Hilfe von Geräten und Systemen durchgeführt, die in den für die mobile Kontrolle verwendeten Fahrzeugen installiert sind. Eine ausführliche Beschreibung der Kontrollen und der Höhe der Bußgelder finden Sie im Abschnitt "Mautkontrollen" auf der Website etoll.gov.pl.
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Wenn der Hauptinspektor für den Straßentransport oder Beamte des Zoll- und Steuerdienstes bei der Kontrolle der korrekten Zahlung der elektronischen Maut im e-TOLL-System feststellen, dass der Fahrzeugführer falsche Angaben gemacht hat, können sie eine Verwaltungsstrafe verhängen.
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Eines der Hauptziele der Einführung des neuen e-TOLL-Mautsystems ist die Verbesserung und Rationalisierung des Verkehrs auf polnischen Straßen. Das e-TOLL-System ist eine Lösung, die auf Geolokalisierungstechnologie basiert und unter anderem kostenlose mobile Tools zur Erfassung und Abrechnung von Fahrten auf mautpflichtigen Straßen oder Straßenabschnitten verwendet. Dank der Anwendung moderner Lösungen trägt das e-TOLL-System zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Sicherheit auf polnischen Straßen bei.
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Die Bestimmungen des Gesetzes vom 21. März 1985 über öffentliche Straßen (GBl. von 2021, Pos. 1376, in der jeweils geltenden Fassung) sehen keine Frist für die Prüfung von Reklamationen über die Funktionsweise und die Tools des Systems vor. Unabhängig davon bemüht sich das Finanzministerium darum, dass die Reklamationen der Nutzer ohne unnötige Verzögerung bearbeitet werden.
Die einzige gesetzliche Frist für die Prüfung von Reklamationen über die Richtigkeit der berechneten elektronischen Maut ergibt sich aus § 8 der Verordnung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 8. Juni 2021 über die im elektronischen Gebühreneinzugssystem der KAS erhobenen elektronischen Mauten und die Überweisung von Geldbußen. Nach dieser Bestimmung wird die Reklamationen eines Nutzers öffentlicher Straßen über die Richtigkeit der erhobenen elektronischen Maut innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag ihrer Einreichung geprüft.
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Ab dem 1. Juli 2023 werden die Nutzer von Leichtfahrzeugen auf den von der Generaldirektion für Nationalstraßen und Autobahnen verwalteten Autobahnabschnitten, nämlich der A2 (Konin-Stryków) und der A4 (Wrocław-Sośnica), nicht mehr zahlen müssen.
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Die Entrichtung der Maut auf den Autobahnabschnitten A2 (Konin-Stryków) und A4 (Wrocław-Sośnica) ist ab dem 1. Juli 2023 für schwere Nutzfahrzeuge, d. h. alle Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, sowie für Busse, unabhängig von ihrem zulässigen Gesamtgewicht, obligatorisch.
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Nein, eine solche Fahrt ist kostenpflichtig. Wenn das im Fahrzeugschein angegebene zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs einschließlich des Anhängers 3,5 Tonnen übersteigt und gleichzeitig die Autobahnfahrt mit angehängtem Anhänger durchgeführt wird, wird das Fahrzeug als schwer eingestuft. In diesem Fall ist der Benutzer weiterhin verpflichtet, die elektronische Maut im e-TOLL-System für ein schweres Fahrzeug zu zahlen.
Informieren Sie sich im e-TOLL-System unter der Registerkarte Geräte darüber, wie Nutzer schwerer Fahrzeuge ihre Maut bezahlen. -
Die Abschaffung der Maut auf den von der GDDKiA verwalteten Autobahnabschnitten A2 (Konin-Stryków) und A4 (Wrocław-Sośnica) ab dem 1. Juli 2023 gilt für alle leichten Fahrzeuge, d. h. Personenkraftwagen (einschließlich Motorräder) und Fahrzeugkombinationen mit zulässigem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, unabhängig vom Land der Zulassung des Fahrzeugs.
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Nein, ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination mit einem zulässigen Höchstgewicht von 3,5 Tonnen (d. h. Leichtfahrzeuge) können Sie nicht zulassen.
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Je nach gewählter Zahlungsmethode können die Nutzer von Leichtfahrzeugen die Fahrten folgend bezahlen:
• durch Kauf eines e-tickets,
• durch Übermittlung von Geolokalisierungsdaten an das e-TOLL System über GPS-Gerät (Mobile App e-TOLL PL, OBU/ZSL-Geräte).
Bis zum 30. Juni 2023 funktioniert das e-TOLL-System unverändert, und die gekauften e-tickets sind 48 Stunden ab angegebenem Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt gültig. Ab dem 1. Juli 2023 wird die Mauterhebung für leichte Fahrzeuge abgeschafft, was bedeutet, dass die Fahrten nicht mehr kontrolliert werden.
Wenn der Nutzer die mobile App e-TOLL PL verwendete, wurde die Maut bis 23:59 Uhr auf der Grundlage der hochgeladenen Geolokalisierungsdaten erhoben, während die Fahrt ab dem 1. Juli 2023 ab 00:00 Uhr kostenlos war.Beispiel 1: Der Nutzer, der die mobile App e-TOLL PL verwendet, begann eine Fahrt am 30. Juni 2023 um 23:30 Uhr (bis 23:59 Uhr ist die Fahrt zahlbar) und endet am 1. Juli 2023 um 00:15 Uhr (ab 00:00 Uhr ist die Fahrt bereits kostenlos).
Beispiel 2: Der Nutzer hat ein e-ticket gekauft und die Fahrt am 30. Juni 2023 um 23:30 Uhr begonnen und am 1. Juli 2023 um 00:15 Uhr beendet. Das Geld für das verwendete e-ticket wird nicht zurückerstattet, weil die Fahrt bereits begonnen hat.
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Die App kann heruntergeladen werden, aber ihre Funktionalität wurde aufgrund der Änderungen der Mautgebühren für leichte Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2023 eingeschränkt. Die Möglichkeit, ein e-ticket über die App zu kaufen, wird bis zum 3. Juli 2023 verfügbar und gilt für den Kauf eines Tickets im Nachhinein – bis zu drei Tage nach Beendigung der Fahrt.
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Der Kauf eines e-ticket für eine Fahrt mit einem leichten Fahrzeug auf den Autobahnabschnitten A2 (Konin-Styków) und A4 (Wrocław-Sośnica), die zwischen dem 28. und 30. Juni 2023 endete, war innerhalb von drei Tagen nach dem Ende der Fahrt möglich.
Nach dem 30. Juni 2023 konnte das e-ticket nur noch über die Vertriebskanäle der nationalen Steuerverwaltung erworben werden:
- Kostenlose mobile Anwendung e-TOLL PL TICKET,
- Online Shop.
Beispiel: Eine Fahrt ohne gültiges e-ticket begann und endete am 30. Juni 2023. Der Nutzer stellte am 1. Juli 2023 fest, dass er kein e-ticket für die Fahrt hatte. Er kann es bis zum 3. Juli 2023 im Online-Shop oder in der mobilen App e-TOLL PL BILET kaufen. -
Hinweis! Wenn Sie planen, in Zukunft einen Pkw mit Anhänger zu fahren, dessen zulässiges Gesamtgewicht auf der Zulassungsbescheinigung 3,5 Tonnen übersteigt, belassen Sie Ihr Konto für die Bezahlung der Straßenbenutzung im e-TOLL-System. Vergessen Sie nicht: Sie können Ihr Konto jederzeit abmelden.
Nutzer von Leichtfahrzeugen, die ihre Fahrten auf den Autobahnabschnitten A2 (Konin-Styków) und A4 (Wrocław-Sośnica) durch die Übermittlung von Geolokalisierungsdaten an das e-TOLL-System über die mobile Anwendung e-TOLL PL oder OBU/ZSL-Geräte bezahlt haben, können:
• das Abrechnungskonto für das Leichtfahrzeug in folgenden Schritten abmelden:- Auswahl des Feldes Konto deaktivieren auf der Registerkarte Abrechnungskonten über das Online-Kundenkonto und Beifügung des ausgefüllten und unterzeichneten Formulars zur Abmeldung eines e-TOLL Nutzers das auf der Registerkarte Vorlagen der wichtigen Formulare heruntergeladen werden kann,
- Sendung des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars zur Abmeldung des Nutzers, das unter der Registerkarte Vorlagen der wichtigen Formulare heruntergeladen werden kann:
- des Kontaktformulars, das im Internetkonto des Kunden oder auf der Website etoll.gov.pl verfügbar ist, indem Sie in der Kategorie Finanzen das Thema Rückzahlung von Geldern vom e-TOLL-Abrechnungskonto - Schließung des Kontos auswählen
- E-Mail an die Adresse kontakt@etoll.gov.pl, - Besuch in der Kundendienststelle.
• das Konto des Unternehmens abmelden (schließen), was gleichbedeutend mit der Deaktivierung (Schließung) aller Abrechnungskonten des Unternehmens ist, durch:
1. Auswahl des Feldes Konto der Einheit schließen auf der Registerkarte Einheit verwalten des Online-Kundenkontos,2. Sendung eines ausgefüllten und unterschriebenen Formulars zur Abmeldung des Nutzers, das auf der Registerkarte Formulare und Musterdokumente heruntergeladen werden kann, mit dem Hinweis, das gesamte Konto der Einheit zu schließen, durch:
- das Kontaktformular, das im Internetkonto des Kunden oder auf der Website etoll.gov.pl verfügbar ist, indem Sie in der Kategorie Finanzen das Thema Rückzahlung von Geldern vom e-TOLL-Abrechnungskonto – Schließung des Kontos auswählen
- E-Mail an kontakt@etoll.gov.pl,
3. Besuch in der Kundendienststelle. -
Bis zum 30. Juni 2023 mussten Nutzer von leichten Fahrzeugen auf den Autobahnabschnitten A2 (Konin-Styków) und A4 (Wrocław-Sośnica) Mautgebühren zahlen. Eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 500 PLN wird erhoben, wenn die Maut für eine bis zum 30. Juni 2023 beendete Autobahnfahrt nicht bezahlt wurde, einschließlich der Fortsetzung der Fahrt auf der Autobahn oder einem Autobahnabschnitt nach Ablauf des auf dem e-ticket angegebenen Datums und Uhrzeit der Gültigkeit. Die Verpflichtung zur Zahlung des Sondergebühr verjährt mit Ablauf von 5 Jahren nach dem letzten Tag des Kalenderjahres, in dem die Gebühr hätte gezahlt werden müssen.
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