Rechtsgrundlage

Rechtliche Bedingungen EU - Richtlinien

Beschreibung

Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge

Sie ersetzt die frühere Richtlinie 93/89/EWG, die 1995 vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben wurde. Sie harmonisiert die Bedingungen, unter denen die nationalen Behörden Steuern, Mautgebühren und Benutzungsgebühren für den Güterkraftverkehr erheben können. Darüber hinaus wird auf Mechanismen zur Zuweisung von Einnahmen hingewiesen, die die Zweckbindung zusätzlicher Einnahmen für Investitionen zur Erreichung nachhaltiger Verkehrsziele unterstützen, z. B. für neue Technologien in der Fahrzeugkonstruktion oder Infrastruktur.

Der Link führt Sie zum Text der konsolidierten Richtlinie mit Stand vom 24. März 2022 und dient zu Informationszwecken. Direkten Zugang zu den einzelnen Rechtsakten zur Änderung der Richtlinie erhalten Sie über die Links in diesem Dokument.

Rechtliche Bedingungen – nationale Gesetze

Beschreibung

Gesetz vom 21. März 1985 über öffentliche Straßen

Es regelt die Prinzipien der Aufteilung öffentlicher Straßen, der Straßenverwaltung und Fragen im Zusammenhang mit der elektronischen Mauterhebung, die eine umfassende Definition u. a. der Fahrzeuge, die der elektronischen Mauterhebung unterliegen, ermöglicht, die Fragen der Geldbußen und Strafen definiert und den EETS-Dienst regelt.

Der Link führt Sie zur Seite mit dem aktuellen konsolidierten Text des Gesetzes. Dieser Text dient zu Informationszwecken. Auf dieser Seite finden Sie auch die Verkündungsadressen im Gesetzblatt verschiedener Rechtsakte zur Änderung des Gesetzes und des Gesetzes selbst.

Gesetz vom 27. Oktober 1994 über mautpflichtige Autobahnen und den Nationalen Straßenfonds 

Es regelt die Finanzierung des Baus von gebührenpflichtigen Autobahnen und Nationalstraßen aus dem Nationalen Straßenfonds, bestimmt die Regeln des Abschlusses der Bau- und Betriebsverträge sowie die Erhebung von Autobahngebühren.
Der Link führt Sie zur Seite mit dem aktuellen konsolidierten Text des Gesetzes. Dieser Text dient zu Informationszwecken. Auf dieser Seite finden Sie auch die Verkündungsadressen im Gesetzblatt verschiedener Rechtsakte zur Änderung des Gesetzes und des Gesetzes selbst.

Rechtliche Bedingungen– nationale Verordnungen

Beschreibung

Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 31. August 2022  zu den detaillierten Tätigkeiten der Behörden in Angelegenheiten der Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr und den Mustern der Dokumente in diesen Angelegenheiten Die Verordnung regelt im Einzelnen die Tätigkeit der Behörden im Zusammenhang mit der Zulassung eines Fahrzeugs zum Verkehr und den Mustern der Dokumente in diesen Angelegenheiten.
Die Verordnung regelt im Einzelnen die Tätigkeit der Behörden im Zusammenhang mit der Zulassung eines Fahrzeugs zum Verkehr und den Mustern der Dokumente in diesen Angelegenheiten. Legt fest, wie eine die öffentliche Straßen nutzende Einheit für die Registrierung im elektronischen Zahlerregister authentifiziert werden kann.
Verordnung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 5. Juli 2021 zur Benennung eines Organs der Nationalen Steuerverwaltung zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der elektronischen Gebührenerhebung Betrifft die Ernennung des Direktors der Finanzbehörde in Łódź zur Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der elektronischen Gebührenerhebung (u. a. Prüfung der Übereinstimmung der bei der Selbstregistrierung im SOPE KAS in das Register der elektronischen Gebührenzahler eingetragenen Daten, die bei der Authentifizierung nicht bestätigt wurden, mit den diesem Register beigefügten Dokumenten, Löschung von Daten, Mitteilung ihrer Löschung und Annahme von digital vervielfältigten Vollmachten, die dem Register vorgelegt werden.
Verordnung des Finanzministers vom 15. Dezember 2022 zum im elektronischen Gebühreneinzugssystem der KAS erhobenen elektronischen Gebühren und die Überweisung von Geldbußen Die Verordnungen regeln Abrechnungs- und Zahlungsfragen im elektronischen Mauterhebungssystem der KAS.
Verordnung des Ministers für Verkehr, Bauwesen und Seewirtschaft vom 25. April 2012 zu den Autobahnmauttarifen Legt die Mautsätze pro Autobahnkilometer und Fahrzeugkategorie fest.
Verordnung des Ministerrats vom 16. Juli 2002 zu den gebührenpflichtigen Autobahnen Sie definiert die Autobahnen, die als Mautstraßen gebaut und betrieben werden.
Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 2. Juni 2021 zur Kontrolle der korrekten Zahlung elektronischer Maut durch den Hauptinspektor für den Straßenverkehr Legt das genaue Verfahren, die Methode und den Umfang der Kontrolle der korrekten Zahlung elektronischer Maut durch den Hauptinspektor für den Straßenverkehr fest, einschließlich der Kontrolle des im Fahrzeug verwendeten Geräts zur Erhebung der elektronischen Maut.
Verordnung des Ministerrats vom 22. März 2011 zu den Nationalstraßen oder deren Abschnitte, auf denen elektronische Mautgebühren erhoben werden, und den Tarifen der elektronischen Gebühre Sie legt fest, auf welchen nationalen Straßen oder ihren Abschnitten der Klassen A, S, GP und G elektronische Mautgebühren erhoben werden, und bestimmt die Sätze der elektronischen Gebühre.

Nationale rechtliche Rahmenbedingungen – Bekanntmachungen des Finanzministers

Beschreibung

Bekanntmachung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 22. Juni 2021 zur Information über Einführung des elektronischen Mautsystems der KAS Legt die Frist für die Einführung des Teleinformatik-Systems zur Erhebung der elektronischen Gebühr durch den Leiter der KAS fest.
Bekanntmachung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 28. Juli 2021 zu den Informationen im Zusammenhang mit der elektronischen Mauterhebung mittels Kurzstreckenkommunikation (DSRC-Technologie) Legt das Datum der Löschung des elektronischen Mautsystems mit der DSRC-Technologie für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, einschließlich Bussen unabhängig von ihrem zulässigen Gesamtgewicht, sowie das Datum der Beendigung der Möglichkeit des Erwerbs und der Verwendung von Geräten zur elektronischen Mauterhebung unter Verwendung der DSRC-Technologie fest.
Bekanntmachung des Ministers für Infrastruktur vom 29. November 2022 zu den elektronischen Mauttarifen für 2023 Bestimmt die Mautsätze pro Autobahnkilometer nach Fahrzeugkategorie für das Jahr 2023.