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Hinweis! Vor dem Kauf eines Geolokalisierungsgeräts versichern Sie sich, dass es für das e-TOLL-System zugelassen ist.

17 Juni 2022

Im Zusammenhang mit den aufkommenden Informationen über den Verkauf von mobilen Geräten mit Satellitenortungs- und Datenübertragungstechnologie (OBU/ZSL), die bei den Tests für das e-TOLL-System kein positives Ergebnis erzielten, erinnert der Leiter der KAS daran, dass die einzigen Geräte, die zur Übertragung von Geolokalisierungsdaten an das e-TOLL-System verwendet werden, zertifizierte Geräte sind, die positiv für das e-TOLL-System getestet wurden.

Die Liste der vom Leiter der KAS zur Verwendung zugelassenen OBU- und ZSL-Geräte ist unter folgenden Adressen verfügbar:

https://www.etoll.gov.pl/de/schwere/e-toll-system/gerate/obu/

https://www.etoll.gov.pl/de/schwere/e-toll-system/gerate/externe-ortungsgerat/

Die Geräte können auch über das Vertriebsnetz des Finanzministeriums an den Kundendienststellen (MOK) erworben werden. Die Liste der Distributionsstellen ist verfügbar unter:https://www.etoll.gov.pl/de/schwere/kundendienst/kundendienststellen-mok/distributionsstellen/

Die Adressen der Grenznahen Kundendienststellen, an denen Sie die ordnungsgemäßen Geräte erwerben können, sind verfügbar unter dem Link: https://www.etoll.gov.pl/de/schwere/kundendienst/kundendienststellen-mok/grenznahe-kundendienststellen/

NICHT VERGESSEN! Nur die vom KAS-Leiter zugelassene Geräte ermöglichen Übermittlung von Geolokalisierungsdaten an das e-TOLL-System!