Aktuelles
Externe-Ortungsgeräte und mobile Anwendung für e-TOLL und SENT - update
29 Oktober 2021
- Um den Erwartungen unserer Nutzer gerecht zu werden, verlängern wir die Möglichkeit, die bestehenden ZSL-Dienste und -Geräte für das SENT-System bis zum 30. November 2021 zu nutzen.
- Ab dem 1. Dezember 2021 wird die Anwendung e-TOLL PL die einzige Anwendung sein, die zur Übermittlung von Geolokalisierungsdaten an die Systeme e-TOLL und SENT verwendet wird.
Im Zusammenhang mit der Einführung des e-TOLL-Systems wurden die neuen ZSL-Dienste für das e-TOLL-System und das SENT-System auf dem PUESC-Portal (https://www.puesc.gov.pl/) zur Verfügung gestellt. So können Unternehmen, die Transitüberwachungsdienste für Verkehrsunternehmen erbringen:
- Dienstleistungen im Bereich externer Ortungssysteme registrieren -"neue Dienstleistungen im Bereich externer Ortungssysteme",
- Geräte im Bereich externer Ortungssysteme im Namen von Benutzern (Transportunternehmen) registrieren - "neue Geräte im Bereich externer Ortungssysteme ".
Informationen für die Benutzer und Lieferanten externer Ortungssysteme, die den e-TOLL-Service nutzen
Wenn Sie Transporte auf mautpflichtigen Straßen durchführen und keine Waren transportieren, die unter das SENT-System fallen, registrieren Sie neue Dienstleistungen und Geräte im Bereich externer Ortungssysteme bis zu dem Tag, an dem Sie das e-TOLL-System nutzen.
Informationen für Benutzer und Lieferanten externer Ortungssysteme, die nur den SENT-Service nutzen
Wenn Sie Transporte außerhalb von mautpflichtigen Straßen durchführen, aber Güter transportieren, die unter das SENT-System fallen, registrieren Sie neue Dienstleistungen und Geräte im Bereich externer Ortungssysteme bis zum 30. November 2021.
WICHTIG!
- bis zum 30. November 2021 können Sie Ihre bestehenden Gerätenummern externer Ortungssysteme verwenden,
- bis zum 30. November 2021 können Sie die bestehenden Geräte verwalten und weitere hinzufügen, indem Sie die bestehenden Dienstleistungen im Bereich externer Ortungssysteme verwenden – ab dem 1. Dezember 2021 ist das Hinzufügen weiterer Geräte über die bestehenden Dienstleistungen im Bereich externer Ortungssysteme nicht mehr möglich und die bestehenden Gerätenummern im Bereich externer Ortungssysteme werden abgemeldet,
- durch die Registrierung neuer Dienstleistungen und Geräte im Bereich externer Ortungssysteme bis zum 30. November 2021 werden die bestehenden Gerätenummern externer Ortungssysteme nicht automatisch deaktiviert, d.h. ein Gerät hat 2 Nummern (die bestehende Nummer und die neue Nummer) und der Benutzer kann die eine oder die andere Nummer nutzen.
Informationen für Benutzer und Anbieter externer Ortungssysteme , die den SENT- und e-TOLL-Service nutzen
Wenn Sie Transporte auf mautpflichtigen Straßen durchführen und gleichzeitig Waren transportieren, die unter das SENT-System fallen, registrieren Sie neue Dienstleistungen und Geräte im Bereich externer Ortungssysteme bis zu dem Tag, an dem Sie das e-TOLL-System nutzen.
WICHTIG!
- wenn Sie neue Dienstleistungen und Geräte im Bereich externer Ortungssysteme vor dem Tag registrieren, an dem Sie das e-TOLL-System nutzen:
- für e-TOLL-Systemzwecke - Sie verwenden nicht die neuen Gerätenummern externer Ortungssysteme ,
- für SENT-Systemzwecke - Sie können die neuen Gerätenummern oder die bestehenden Gerätenummern externer Ortungssysteme verwenden,
- ab dem Tag, an dem Sie mit der Nutzung des e-TOLL-Systems beginnen:
- für e-TOLL-Systemzwecke - Sie müssen die neuen Gerätenummern externer Ortungssysteme verwenden,
- für SENT-Systemzwecke - Sie müssen die neuen Gerätenummern externer Ortungssysteme verwenden.
Dies bedeutet Folgendes:
- wenn Sie eine mautpflichtige Straße befahren und gleichzeitig Waren transportieren, die unter das SENT-System fallen, dürfen Sie nur die neuen Gerätenummern externer Ortungssysteme verwenden,
- für e-TOLL-Systemzwecke können Sie die bisher für SENT-Systemzwecke registrierten Gerätenummern externer Ortungssysteme nicht verwenden.
Eine Anwendung für e-TOLL und SENT Systeme
Die mobile Anwendung e-TOLL PL für die Zahlung der Straßenbenutzungsgebühren ist in das SENT-System integriert, wodurch es möglich ist, die Geolokalisierungsdaten für die Erhebung der Straßenbenutzungsgebühren und den Transport der vom SENT-System erfassten Waren gleichzeitig zu übertragen. Die Anwendung ist in Google Play und den App Store verfügbar.
Die bis zum 30. September 2021 heruntergeladenen und installierten mobilen Anwendungen "SENT GEO Driver Application" und "SENT GEO Driver Application (Test)" können bis zum 30. November 2021 ausschliesslich für das SENT-System verwendet werden.
Ab dem 1. Dezember 2021 wird die Anwendung e-TOLL PL die einzige Anwendung sein, die zur Übermittlung von Geolokalisierungsdaten an die Systeme e-TOLL und SENT verwendet wird.
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