Aktuelles
Externe-Ortungsgeräte für e-TOLL und SENT
24 Juni 2021
Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung des e-TOLL-Systems werden neue Dienstleistungen im Bereich externer Ortungssysteme für das e-TOLL-System und das SENT-System auf dem PUESC-Portal (https://www.puesc.gov.pl/) zur Verfügung gestellt. Somit können Unternehmen, die Fahrtenüberwachungsdienste für Transportunternehmen anbieten:
- Dienstleistungen im Bereich externer Ortungssysteme registrieren -"neue Dienstleistungen im Bereich externer Ortungssysteme",
- Geräte im Bereich externer Ortungssysteme im Namen von Benutzern (Transportunternehmen) registrieren - "neue Geräte im Bereich externer Ortungssysteme ".
Informationen für die Benutzer und Lieferanten externer Ortungssysteme, die den e-TOLL-Service nutzen
Wenn Sie Transporte auf mautpflichtigen Straßen durchführen und keine Waren transportieren, die unter das SENT-System fallen, registrieren Sie neue Dienstleistungen und Geräte im Bereich externer Ortungssysteme bis zu dem Tag, an dem Sie das e-TOLL-System nutzen.
Informationen für Benutzer und Lieferanten externer Ortungssysteme, die nur den SENT-Service nutzen
Wenn Sie Transporte außerhalb von mautpflichtigen Straßen durchführen, aber Güter transportieren, die unter das SENT-System fallen, registrieren Sie neue Dienstleistungen und Geräte im Bereich externer Ortungssysteme bis zum 30. September 2021.
WICHTIG!
- bis zum 30. September 2021 können Sie Ihre bestehenden Gerätenummern externer Ortungssysteme verwenden,
- bis zum 30. September 2021 können Sie die bestehenden Geräte verwalten und weitere hinzufügen, indem Sie die bestehenden Dienstleistungen im Bereich externer Ortungssysteme verwenden – ab dem 1. Oktober 2021 ist das Hinzufügen weiterer Geräte über die bestehenden Dienstleistungen im Bereich externer Ortungssysteme nicht mehr möglich und die bestehenden Gerätenummern im Bereich externer Ortungssysteme werden abgemeldet,
- durch die Registrierung neuer Dienstleistungen und Geräte im Bereich externer Ortungssysteme bis zum 30. September 2021 werden die bestehenden Gerätenummern externer Ortungssysteme nicht automatisch deaktiviert, d.h. ein Gerät hat 2 Nummern (die bestehende Nummer und die neue Nummer) und der Benutzer kann die eine oder die andere Nummer nutzen.
Informationen für Benutzer und Anbieter externer Ortungssysteme , die den SENT- und e-TOLL-Service nutzen
Wenn Sie Transporte auf mautpflichtigen Straßen durchführen und gleichzeitig Waren transportieren, die unter das SENT-System fallen, registrieren Sie neue Dienstleistungen und Geräte im Bereich externer Ortungssysteme bis zu dem Tag, an dem Sie das e-TOLL-System nutzen.
WICHTIG!
- wenn Sie neue Dienstleistungen und Geräte im Bereich externer Ortungssysteme vor dem Tag registrieren, an dem Sie das e-TOLL-System nutzen:
- für e-TOLL-Systemzwecke - Sie verwenden nicht die neuen Gerätenummern externer Ortungssysteme ,
- für SENT-Systemzwecke - Sie können die neuen Gerätenummern oder die bestehenden Gerätenummern externer Ortungssysteme verwenden,
- ab dem Tag, an dem Sie mit der Nutzung des e-TOLL-Systems beginnen:
- für e-TOLL-Systemzwecke - Sie müssen die neuen Gerätenummern externer Ortungssysteme verwenden,
- für SENT-Systemzwecke - Sie müssen die neuen Gerätenummern externer Ortungssysteme verwenden.
Dies bedeutet Folgendes:
- wenn Sie eine mautpflichtige Straße befahren und gleichzeitig Waren transportieren, die unter das SENT-System fallen, dürfen Sie nur die neuen Gerätenummern externer Ortungssysteme verwenden,
- für e-TOLL-Systemzwecke können Sie die bisher für SENT-Systemzwecke registrierten Gerätenummern externer Ortungssysteme nicht verwenden.