Aktuelles

Externe-Ortungsgeräte für e-TOLL und SENT

24 Juni 2021

Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung des e-TOLL-Systems werden  neue Dienstleistungen im Bereich externer Ortungssysteme für das e-TOLL-System und das SENT-System auf dem PUESC-Portal (https://www.puesc.gov.pl/) zur Verfügung gestellt. Somit können Unternehmen, die Fahrtenüberwachungsdienste für Transportunternehmen anbieten:

  • Dienstleistungen im Bereich externer Ortungssysteme registrieren -"neue Dienstleistungen im Bereich externer Ortungssysteme",
  • Geräte im Bereich externer Ortungssysteme im Namen von Benutzern (Transportunternehmen) registrieren - "neue Geräte im Bereich externer Ortungssysteme ".

 

Informationen für die Benutzer und Lieferanten externer Ortungssysteme, die den e-TOLL-Service nutzen

Wenn Sie Transporte auf mautpflichtigen Straßen durchführen und keine Waren transportieren, die unter das SENT-System fallen, registrieren Sie neue Dienstleistungen und Geräte im Bereich externer Ortungssysteme bis zu dem Tag, an dem Sie das e-TOLL-System nutzen.

 

Informationen für Benutzer und Lieferanten externer Ortungssysteme, die nur den SENT-Service nutzen

Wenn Sie Transporte außerhalb von mautpflichtigen Straßen durchführen, aber Güter transportieren, die unter das SENT-System fallen, registrieren Sie neue Dienstleistungen und Geräte im Bereich externer Ortungssysteme bis zum 30. September 2021.

 

WICHTIG!

  • bis zum 30. September 2021 können Sie Ihre bestehenden Gerätenummern externer Ortungssysteme verwenden,
  • bis zum 30. September 2021 können Sie die bestehenden Geräte verwalten und weitere hinzufügen, indem Sie die bestehenden Dienstleistungen im Bereich externer Ortungssysteme verwenden – ab dem 1. Oktober 2021 ist das Hinzufügen weiterer Geräte über die bestehenden Dienstleistungen im Bereich externer Ortungssysteme nicht mehr möglich und die bestehenden Gerätenummern im Bereich externer Ortungssysteme werden abgemeldet,
  • durch die Registrierung neuer Dienstleistungen und Geräte im Bereich externer Ortungssysteme bis zum 30. September 2021 werden die bestehenden Gerätenummern externer Ortungssysteme nicht automatisch deaktiviert, d.h. ein Gerät hat 2 Nummern (die bestehende Nummer und die neue Nummer) und der Benutzer kann die eine oder die andere Nummer nutzen.

Informationen für Benutzer und Anbieter externer Ortungssysteme , die den SENT- und e-TOLL-Service nutzen

Wenn Sie Transporte auf mautpflichtigen Straßen durchführen und gleichzeitig  Waren transportieren, die unter das SENT-System fallen, registrieren Sie neue Dienstleistungen und Geräte im Bereich externer Ortungssysteme bis zu dem Tag, an dem Sie das e-TOLL-System nutzen.

 

WICHTIG!

  • wenn Sie neue Dienstleistungen und Geräte im Bereich externer Ortungssysteme vor dem Tag registrieren, an dem Sie das e-TOLL-System nutzen:
    • für e-TOLL-Systemzwecke - Sie verwenden nicht die neuen Gerätenummern externer Ortungssysteme ,
    • für SENT-Systemzwecke - Sie können die neuen Gerätenummern oder die bestehenden Gerätenummern externer Ortungssysteme verwenden,
  • ab dem Tag, an dem Sie mit der Nutzung des e-TOLL-Systems beginnen:
    • für e-TOLL-Systemzwecke - Sie müssen die neuen Gerätenummern externer Ortungssysteme verwenden,
    • für SENT-Systemzwecke - Sie müssen die neuen Gerätenummern externer Ortungssysteme verwenden.

Dies bedeutet Folgendes:

  • wenn Sie eine mautpflichtige Straße befahren und gleichzeitig Waren transportieren, die unter das SENT-System fallen, dürfen Sie nur die neuen Gerätenummern externer Ortungssysteme verwenden,
  • für e-TOLL-Systemzwecke können Sie die bisher für SENT-Systemzwecke registrierten Gerätenummern externer Ortungssysteme nicht verwenden.