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EETS - Anbieter

Rolle und Pflichten der EETS-Anbieter

  • Erhebung einer Mautgebühr für die Fahrten auf dem mautpflichtigen Straßennetz - Nutzer, die sich für die Dienste eines bestimmten EETS-Anbieters entschieden haben, erfüllen damit ihre Verpflichtung zur Entrichtung einer Mautgebühr und müssen nicht mehr mit dem Nationalen Mautgebühreneinnehmer (Leiter der KAS) abrechnen.
  • Übergabe einer Bordeinheit an den Nutzer, die für die Berechnung einer Mautgebühr erforderlich ist.

Die Abrechnung der Mautgebühren erfolgt zwischen dem EETS-Nutzer und dem EETS-Anbieter sowie zwischen dem EETS-Anbieter und dem Leiter der KAS.

Wie sieht das Zulassungsverfahren aus?

Das Verfahren zur Zulassung eines EETS-Anbieters wird eingeleitet, nachdem ein Antrag auf Zulassung des Anbieters zur Bereitstellung des EETS-Dienstes in dem vom Leiter der KAS verwalteten EETS-Gebiet zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das Finanzministerium - Nationale Steuerverwaltung geschickt wird.

Der Antrag ist in Papierform an folgende Anschrift zu schicken:

Ministerstwo Finansów – Krajowa Administracja Skarbowa
Departament Poboru Opłat Drogowych
ul. Świętokrzyska 12
00-916 Warszawa

Zur Erleichterung der Kommunikation wird außerdem empfohlen, eine elektronische Version des Antrags (und seiner Anhänge) an folgende Adresse zu senden EETS@mf.gov.pl.

Wo finde ich Informationen über registrierte Anbieter?

Informationen über die in Polen registrierten EETS-Anbieter finden Sie auf der Website des Ministeriums für Infrastruktur: Krajowy Elektroniczny Rejestr Obszarów EETS i Dostawców EETS - Ministerstwo Infrastruktury - Portal Gov.pl (www.gov.pl).

Downloads

  • Informationen über das EETS-Gebiet

    Format: pdf | Rozmiar: 1,08 MB


Ministerstwo FinansówKrajowa Administracja Skarbowa

e-TOLL hotline

+48 22 24 337 77

Bewerbungs-Formular

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