Sie zahlen für die mautpflichtige Fahrt von schweren Fahrzeugen auf e-TOLL.
Denken Sie daran, sich bei Ihrem Betreiber zu erkundigen, wann der Abonnementzeitraum für die Übertragung von Fahrzeug-Geolokalisierungsdaten an das mit dem OBU/ZSL-Gerät erworbene e-TOLL-System abläuft.
Überprüfen Sie die Standorte des stationären e-TOLL Servicenetzes, das ab dem 1. Februar 2024 in Kraft treten wird.
Die Mautsätze auf mautpflichtigen Straßenabschnitten für schwere Fahrzeuge werden geändert.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Dezember 2023 die Art und Weise, wie Integrationstests für OBU- und ZSL-Betreiber durchgeführt werden, geändert wird.
Die neue Website etoll.gov.co.uk ist jetzt in Betrieb - sie ist die richtige und sichere Adresse
Der KAS erwartet, dass die OBU/ZSL-Betreiber die technischen Anforderungen erfüllen und die Geolokalisierungsdaten kontinuierlich und ohne Verzögerung an das e-TOLL-System übermitteln.
Erfahren Sie mehr über die Änderungen bei e-TOLL
Informieren Sie sich über die zusätzliche Gebühr, prüfen Sie das Bankkonto und sehen Sie sich die Vorlage für die Vorladung an.
Erfahren Sie mehr über die Änderungen am e-TOLL-System
Am 2. Dezember 2022 wurde die Bekanntmachung des Ministers für Infrastruktur vom 29. November 2022 zu den Tarifen der elektronischen Maut für 2023.
Am 31. Januar 2023 beenden wir den technischen Support für die Apps e-TOLL PL und e-TOLL PL TICKET, die auf Geräten mit Android unter 8.0 und iOS unter Version 14 installiert sind.
Wir informieren, dass es ab dem 24. Oktober 2022 eine neue Nummer der e-TOLL-Hotline +48 22 24 337 77 für Benutzer aus Polen und dem Ausland in Betrieb genommen wird.
Dank EETS ist es möglich, Mautgebühren auf Straßen, die unter die elektronische Mauterhebung fallen, in der gesamten Europäischen Union mit einer einzigen OBU Bordeinheit zu zahlen.
Die Rückgabe- bzw. Umbuchungsfrist beträgt 12 Monate ab Antragstellung.
Die überwiegende Mehrheit der Nutzer des e-TOLL-Systems wählt den Online-Kontakt über das Internet-Kundenkonto (IKK).
Der Leiter der KAS hat mit einem weiteren Anbieter des European Electronic Toll Service (EETS) einen Vertrag für das e-TOLL-System unterzeichnet – der Toll4Europe GmbH.
Ab dem 1. Juli 2022 wird jeder Flottenkartenaussteller eine direkte Zusammenarbeit mit dem Leiter der Nationalen Steuerverwaltung (KAS) aufnehmen.
Nur die vom KAS-Leiter zugelassene Geräte ermöglichen Übermittlung von Geolokalisierungsdaten an das e-TOLL-System.
Mitteilung des Ministers für Infrastruktur über die Erleichterung des Transports von humanitären Transporten auf mautpflichtigen Straßen.
Ab dem 1. Januar 2022 gelten in Polen neue Mautsätze für die Benutzung mautpflichtiger Straßenabschnitte.
Bezug nehmend auf die Ankündigungen über das Auslaufen der alten ZSL-Dienste, die den Bedürfnissen des SENT-Systems gewidmet sind, informieren wir über die nächste Phase der Arbeiten.
Ab dem 1. Dezember 2021 ist die e-TOLL PL Anwendung die einzige Anwendung, die zur Übermittlung von Geolokalisierungsdaten an die Systeme e-TOLL und SENT verwendet wird.
Es sind nur noch 8 Tage bis zur Abschaltung von viaTOLL. Zögern Sie nicht und stellen Sie das System auf e-TOLL um.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass e-TOLL-Nutzer ab dem 4. Oktober 2021 bereits Flottenkarten der folgenden Anbieter verwenden können.
Ab dem 1. Oktober wird das e-TOLL-System das einzige System sein, das die Zahlung von elektronischen Mautgebühren für die Benutzung von Mautstraßen in Polen ermöglicht.