Prepaid-Konto
Zahlungsmodalitäten
Aufladung des Kontos über Internetkundenkonto (IKK)/mobile e-TOLL PL App:
- Überweisung
- Kredit- oder Debitkarte
- Flottenkarte
- mobile Zahlung – BLIK, Pay-By-Link
Aufladung des Kontos bei der Kundendienststelle:
- Kredit- oder Debitkarte
- Flottenkarte
- Bargeld
Kredit- und Debitkarten und mobile Zahlungen |
|||
|
Aufladen des Kontos bei der Kundendienststelle |
Aufladen des Kontos über IKK |
|
KREDITKARTEN |
![]() |
✔ |
✔ |
![]() |
✔ |
✔ |
|
DEBITKARTEN |
![]() |
✔ |
✔ |
![]() |
✔ |
✔ |
|
MOBILE ZAHLUNGEN |
![]() |
|
✔ |
SCHNELLE BANKÜBERWEISUNG | PAY-BY-LINK |
|
✔ |
Die Frist der Abrechnung der elektronischen Maut
Die erhobenen Mautgebühren werden automatisch vom Abrechnungskonto des Benutzers abgezogen.
Nutzung der mautpflichtigen Straßen und die Geldmittel auf dem Konto
Die elektronische Maut wird vor Beginn der Fahrt auf mautpflichtigen Nationalstraßenabschnitten bezahlt. Der Benutzer muss über genügend Geldmittel auf dem e-TOLL Abrechnungskonto verfügen, um die gesamte geplante Mautfahrt durchzuführen.
Die Gebühren werden für die Nutzung bestimmter Abschnitte der mautpflichtigen Straßen berechnet. Sie sind für den Benutzer nach dem Einloggen in das Internetkundenkonto (IKK) sichtbar.
Zahlung der Mautgebühr innerhalb von 3 Tagen nach Beendigung der Fahrt
Bei Nichtbezahlung der Maut aufgrund unzureichender Deckung Ihres Abrechnungskontos wird die Maut innerhalb von maximal 3 Tagen nach Beendigung der Fahrt von Ihrem Konto abgebucht, wenn:
- Sie Ihr Konto auf einen Betrag aufladen, der es Ihnen mindestens ermöglicht, die noch nicht entrichtete Maut zu bezahlen
- die Geolokalisierungsdaten für diese Fahrt von Ihrem Mobilgerät, der Bordgerät oder einem externen Ortungssystem an das e-TOLL System übertragen wurden.
Wenn die Daten vom Mobilgerät, Bordgerät oder externen Ortungssystem nicht an das e-TOLL-System übertragen werden, kann die noch nicht entrichtete elektronische Maut nicht bezahlt werden.
Die Maut wird nicht eingezogen, wenn der Verstoß als Ergebnis einer Kontrolle während der Fahrt auf einer mautpflichtigen Straße festgestellt wird. In einem solchen Fall wird der für den Verstoß verantwortlichen Person per Verwaltungsbeschluss eine Geldstrafe für die Nichtzahlung der elektronischen Maut auferlegt (gemäß dem Gesetz über öffentliche Straßen vom 21. März 1985).
Nach Ablauf von 3 Tagen seit dem Ende der Fahrt, für diese die elektronische Maut nicht bezahlt wurde, ist die Zahlung nicht mehr möglich. Die Geldstrafe für die Verletzung der Pflicht zur Zahlung der elektronischen Maut wird vom Hauptinspektor für den Straßenverkehr durch einen Verwaltungsbescheid verhängt.
Die Höhe der Bußgelder für einzelne Verstöße gegen die im Gesetz vom 21. März 1985 festgelegten Verpflichtungen ist im Abschnitt – Kontrolle - dargestellt.
Rückerstattung der nicht verwendeten Geldmittel
Um eine Rückerstattung der Geldmittel vom Konto zu erhalten, muss der Benutzer einen schriftlichen Antrag mit einer Anweisung für eine solche Rückerstattung einreichen. Der Auftrag kann über das Internetkundenkonto (IKK) oder bei einer Kundendienststelle erteilt werden. Der Leiter der Nationalen Steuerverwaltung erstattet die Geldmittel auf dieselbe Weise, auf die sie eingezahlt wurden, d.h. bei Zahlung mit einer Karte - die Rückgabe erfolgt auf dieselbe Karte, die für die Zahlung verwendet wurde; bei Zahlung per Banküberweisung - die Rückgabe erfolgt auf das vom Benutzer im Antrag angegebene Bankkonto.
Wenn es nicht möglich ist, die nicht verwendeten Geldmittel auf die angegebene Weise zurückzugeben, werden sie auf das in der Anweisung des Benutzers (oder einer bevollmächtigten Person) angegebene Bankkonto zurückgegeben.
WICHTIG
Bezahlen Sie keine Belastungsanzeigen, die für Abrechnungskonten in Prepaid-Tarif ausgestellt werden.