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Verfügbarkeitserklärung der mobilen Anwendung e-TOLL PL für Android

Departament Poboru Opłat Drogowych  (Abteilung der Mauterhebung) verpflichtet sich, die Verfügbarkeit ihrer mobilen Anwendung gemäß den Bestimmungen des [polnischen] Gesetzes über die digitale Verfügbarkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen [ustawa o dostępności cyfrowej stron internetowych i aplikacji mobilnych podmiotów publicznych] vom 4. April 2019 zu gewährleisten. Die Verfügbarkeitserklärung gilt für die mobile Anwendung e-TOLL PL für Android.

  • Datum der Veröffentlichung der mobilen Anwendung: 2021.06.23
  • Datum der letzten wesentlichen Aktualisierung: 2023.04.06

Stand der Einhaltung des Gesetzes

Aufgrund der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen entspricht die mobile Anwendungen teilweise dem [polnischen] Gesetz über die digitale Verfügbarkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen [ustawa o dostępności cyfrowej stron internetowych i aplikacji mobilnych podmiotów publicznych].

Nicht verfügbare Inhalte

  • Bei einigen Icons (hauptsächlich in Überschriften, z. B. Zusatzmenü, Benachrichtigungen) fehlt eine Textbeschreibung. Keine Sprachunterstützung.
  • Unterstützung von sensorischen Eigenschaften (Vibration) für Benachrichtigungen, wenn die Systemeinstellungen aktiviert sind.
  • Die mobile Anwendung ist nur im Hochformat verfügbar.
  • Es ist zwar möglich, die Textgröße in den Systemeinstellungen zu ändern, die mobile Anwendung passt sich jedoch dem nicht zu 100% an. Es wird nur der Text geändert, den das System von sich aus vergrößern kann.
  • Keine Tastaturbedienung.
  • Die einzelnen Meldungen in der Snackbar werden nach 5 Sekunden ausgeblendet. Das gilt nicht für andere Elemente.
  • In der mobilen Anwendung gibt es ein flackerndes Ladeicon; es gibt jedoch eine Möglichkeit diese Icon in den Systemeinstellungen zu deaktivieren.
  • Es gibt keine Möglichkeit, den Block, der mit dem Erzwingen einer neuen Version der mobilen Anwendung verbunden ist, zu überspringen. Hardlock.
  • In der derzeitigen Version gibt es keine durchgängige Identifizierung.
  • Die Anwendung wechselt automatisch den Kontext, wenn Fehler auftreten, z. B. Ende der Fahrt, Ablauf der Sitzung zum Bezahlen.

Ausnahmen

Die Karten sind von der Verfügbarkeitsverpflichtung ausgenommen.

Vorbereitung der Verfügbarkeitserklärung

  • Die Verfügbarkeitserklärung wurde erstellt am: 2023.04.06.
  • Die Verfügbarkeitserklärung wurde zuletzt überprüft und aktualisiert am: 2024.03.20.
  • Die Verfügbarkeitserklärung wurde auf der Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

Rückmeldungen und Kontaktinformationen

Für die Bearbeitung von Anmerkungen und Anträgen ist die folgende Stelle zuständig:
Sekretariat DPO
e-Mail: sekretariat.dpo@mf.gov.pl
telefon: +48 (22) 694 49 98

Jeder hat das Recht:

  • Anmerkungen zur Verfügbarkeit der digitalen Website oder eines ihrer Elemente zu machen,
  • einen Antrag auf die digitale Verfügbarkeit der Website oder eines Teils der Website zu stellen,
  • einen Antrag auf die Bereitstellung einer unverfügbaren Information in einer anderen Form zu stellen.

Die Forderung muss Folgendes enthalten:

  • Kontaktdaten der anzeigenden Person,
  • Angabe der Website oder des Elements der Website, auf die sich die Forderung bezieht,
  • Angabe einer geeigneten Form, in der die Information zur Verfügung gestellt werden kann, wenn sich die Forderung auf die Bereitstellung einer unverfügbaren Information in einer anderen Form bezieht.

Die Bearbeitung der Anzeige sollte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Wenn innerhalb dieser Frist die Verfügbarkeit bzw. die Verfügbarkeit in einer anderen Form nicht sichergestellt werden kann, dann sollte es spätestens innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Anzeige erfolgen.

Beschwerden und Berufungen

Gegen die Nichteinhaltung dieser Fristen und die Weigerung, der Forderung  nachzukommen, kann, per Post oder E-Mail, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingelegt werden:

Aufsichtsbehörde: Rzecznik Praw Obywatelskich
Adresse: https://bip.brpo.gov.pl/pl/content/zlozenie-wniosku-do-rzecznika-praw-obywatelskich 
e-Mail: biurorzecznika@brpo.gov.pl 
Telefon: +48.800.676.676

Zugänglichkeit des Gebäudes

Ministerstwo Finansów

Departament Poboru Opłat Drogowych

ul. Świętokrzyska 12

00-916 Warszawa


Ausführliche Informationen über die Zugänglichkeit des Gebäudes des Finanzministeriums finden Sie in der Registerkarte Informationen für mobilitätseingeschränkte Personen.

Darüber hinaus hat das Ministerium im Zusammenhang mit dem Gesetz über Gebärdensprache und andere Mittel zur Unterstützung der Kommunikation den Katalog der Dienstleistungen erweitert, die es gehörlosen und schwerhörigen Menschen ermöglichen, mit den Behörden in Kontakt zu treten. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website des Ministeriums - Informationen für Menschen mit Behinderungen/ Informationen für gehörlose und schwerhörige Menschen.

Departament Poboru Opłat Drogowych  (Abteilung der Mauterhebung) stellt nicht sicher, dass ständig ein Gebärdensprachdolmetscher vor Ort ist. Wenn Sie diese Form der Kommunikation in Anspruch nehmen möchten, teilen Sie uns dies bitte mindestens 3 Arbeitstage vor Ihrem Besuch mit.


Ministerstwo FinansówKrajowa Administracja Skarbowa

e-TOLL hotline

+48 22 24 337 77

Bewerbungs-Formular

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