Mautpflichtige Straßen
Ab dem 1. Juli 2011 sind die Fahrer von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ≤ 3,5 Tonnen verpflichtet, auf ausgewählten Abschnitten der von der GDDKiA betriebener Autobahnabschnitten A2 Konin-Stryków und A4 Wrocław-Sośnica eine Maut zu zahlen.
Ein Autofahrer, der in einen der oben genannten Autobahnabschnitte einfährt, kauft ein e-ticket, auf dessen Grundlage er die Maut bezahlt. Die Höhe der Maut richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und der Anzahl der gefahrenen Kilometer.