Aktuelles

Weitere Änderungen bei e-TOLL

23 September 2021

  • Jeder Benutzer des e-TOLL-Systems hat die Möglichkeit, eine Fahrt fortzusetzen, falls das GPS-Gerät ausfällt.
  • Wir möchten Sie daran erinnern, dass das viaTOLL-System nur bis zum 30. September 2021 in Betrieb ist.
  • Ab dem 1. Oktober dieses Jahres wird e-TOLL das einzige System zur Erhebung der elektronischen Maut sein.

Wenn Sie bereits auf einer mautpflichtigen Straße mit e-TOLL unterwegs sind und Ihr Gerät nicht mehr funktioniert, können Sie die Maut bezahlen, ohne Daten an das System zu übertragen, und die Fahrt ohne ein funktionierendes GPS-Gerät fortsetzen, nachdem Sie die Route angemeldet haben.

Verwenden Sie in Ihrem Internet-Kundenkonto die Funktion "Reise ergänzen" und geben Sie den Ort, an dem das Gerät nicht mehr funktioniert hat, sowie das Ziel an. Wenn Sie dies getan haben, können Sie Ihre Fahrt fortsetzen.

Die angemeldete Fahrt muss im Voraus bezahlt werden. Für ein Prepaid-Konto müssen Sie über ein ausreichendes Guthaben verfügen, um die angemeldete Fahrt zu bezahlen. Wenn Sie nicht über ein ausreichendes Guthaben verfügen, müssen Sie dieses aufladen, bevor Sie die Fahrt anmelden können.

In Ausnahmefällen, z. B. wenn das Fahrzeug:

  • an einer Rettungsaktion beteiligt ist;
  • für den Transport von lebenden Tieren, Milch, Medikamenten, gefährlichen Gütern, Beton und Siedlungsabfällen verwendet wird;
  • ein Bus zur Personenbeförderung ist;
  • Die Anmeldung der Fahrt ist bis zu 3 Tage nach deren Beendigung möglich.

Bekanntmachung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 22. September 2021 über die Frist für die Umsetzung technischer Lösungen, die die Übermittlung von Informationen über die Fahrstrecke zusammen mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs ermöglichen (Monitor Polski von 2021, Pos. 876)

viaTOLL nur bis Ende September

Wir möchten Sie daran erinnern, dass das viaTOLL-System bis zum 30. September in Betrieb ist. Ab 1. Oktober wird e-TOLL das einzige System zur elektronischen Mauterhebung sein. Weitere Informationen zu den Änderungen für Fahrer ab 1. Oktober 2021.