Aktuelles

Erstattungen über das viaTOLL-System nur bis zum 30. September 2022. Heute bewerben

9 September 2022

Wir erinnern an nahende Beendigung der Frist für Anträge auf Rückzahlung der Kaution für viaBOX-Geräte (OBU) und Gelder aus dem im viaTOLL-System abgeschlossenen Verträgen.

Die Anweisung zur Rückzahlung des im abgelaufenen viaTOLL-System verbliebenen Guthabens kann bis zum 30. September 2022 vorgenommen werden. Gemäß Art. 12 des Gesetzes vom 6. Mai 2020 zur Änderung des Gesetzes über öffentliche Straßen und bestimmter anderer Gesetze (GBl. von 2020, Pos. 1087 mit geänderter Fassung), werden Anträge, die nach dem 30. September 2022 im Bereich der Kaution und Salden eingereicht werden, nicht berücksichtigt.

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Nicht vergessen! Die OBU-Bordeinheit kann nicht im MOK e-TOLL zwecks Rückerstattung der Kaution zurückgegeben werden.